Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Teilrevision der Polizeiverordnung
22.10.2013
Der Regierungsrat hat auf den 1. November 2013 eine Teilrevision der Polizeiverordnung beschlossen. Hintergrund der Verordnungsänderung sind insbesondere die gemachten Erfahrungen mit der Bewilligungspraxis für private Sicherheitsdienstleister. Hier ist eine detaillierte Regelung auf Verordnungsstufe notwendig. Weiter war eine Anpassung beim Ersatz der Kosten, welche durch leichtfertiges Handeln verursacht wurden, erforderlich.
Aufgrund des Binnenmarktgesetzes des Bundes braucht es für die Ausübung privater Sicherheitsdienstleistungen ausführliche Bestimmungen sowohl für ausserkantonale als auch für ortsansässige Gesuchsteller. Damit kann eine rechtskonforme Bewilligungspraxis gewährleistet werden. Die neuen Bestimmungen regeln das Verfahren für Erwerb und Verlust einer Bewilligung und für die Sanktionierung bei Zuwiderhandlung. Bewilligungen für private Sicherheitsdienstleistungen werden befristet auf drei Jahre erteilt.