Der Regierungsrat wehrt sich gegen die geplante Erhöhung der Flugbewegungen nachts am Flughafen Zürich, wie er in seiner Stellungnahme zur Änderung des Flughafen-Betriebsreglements an das Bundesamt für Zivilluftfahrt festhält. Ziel der Anpassung des Betriebsreglements ist die Umsetzung von Massnahmen aus der Sicherheitsüberprüfung bei gleichzeitiger Optimierung des Betriebs. Die Verlängerung der Pisten 28 und 32 soll zu einer wesentlichen Verbesserung der Sicherheit im Flugbetrieb beitragen. Neu ist auch ein Südabflug geradeaus geplant, und zwar tagsüber bei Bise und Nebel. Aufgrund der aktualisierten Luftverkehrsprognosen wird im Nachtbetrieb mit einer höheren Anzahl von Flugbewegungen gerechnet. Durch den Wegfall von nach dem Start nach Links abdrehenden Flugzeugen und durch die generelle Erhöhung der Starts Richtung Norden zwischen 22:00 und 23:00 Uhr werden die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen massiv mit mehr Fluglärm belastet werden.
Der Kanton Schaffhausen ist sich der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens Zürich als wichtigem Wirtschaftsmotor bewusst. Es wird grundsätzlich akzeptiert, dass der Flughafen Zürich seit jeher eine Nordausrichtung hat. Der Kanton Schaffhausen wehrt sich aber gegen die anhaltende Intensivierung der Belastung des Nordens durch Fluglärm. Es entspricht nicht einer fairen Verteilung des Fluglärms, wenn die Region Schaffhausen immer stärker die Last des Fluglärms zu tragen hat, insbesondere in der Nacht. Vom Flughafen profitieren grundsätzlich alle Regionen. Das bedeutet aber auch, dass alle einen Anteil der Belastungen durch den Fluglärm zu tragen haben. Es kann nicht angehen, dass gewisse Regionen, insbesondere südliche Regionen, ihren Teil auf andere übertragen. Dienen die Pistenverlängerungen einzig der Erhöhung der Flugsicherheit, so kann sich der Regierungsrat damit einverstanden erklären. Wird aber damit eine Erhöhung der Starts in der Nacht Richtung Norden über die Gemeinden Buchberg / Rüdlingen angestrebt, so ist dies für den Kanton Schaffhausen nicht akzeptabel.
Mit der Erhöhung der Flugbewegungen nachts ist neu auch die Gemeinde Rüdlingen im Siedlungsgebiet von Planungswertüberschreitungen betroffen und die lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde Buchberg werden im Vergleich zum bestehenden Siedlungsgebiet markant erweitert. Für die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen hat die geplante Erweiterung bzw. Verschiebung der Abgrenzungslinie Richtung Norden zur Folge, dass die Entwicklung dieser beiden Gemeinden stark eingeschränkt wird. Entsprechend verlangt der Regierungsrat, dass von einer Erhöhung der Flugbewegungen nachts abzusehen ist. Die aktuellen Flugbewegungen belegen, dass mit dem heutigen Nachtbetrieb die Hauptfunktion des Flughafens erfüllt werden kann.