Anlässlich seiner ordentlichen Sitzung 10/2017 vom 13. Dezember 2017 hat sich der Erziehungsrat mit den folgenden Themen befasst:
- Konzept «Medien und Informatik»
Der Erziehungsrat hat dem neuen Konzept «Medien und Informatik» im Kern zugestimmt. Das Papier beinhaltet Grundsatzfragen sowie die Organisation der Lehrerweiterbildung. Es ist vorgesehen, dass alle Lehrpersonen eine umfassende und stufenbezogene Fortbildung besuchen. Die Umsetzung des Konzepts beginnt mit den ersten Weiterbildungen ab dem Schuljahr 2018/19 und dauert drei bis vier Jahre. Die Stundendotation wird im Gesamtkontext der Lektionentafel entschieden.
- Entwurf «Lehrplan 21 Kanton Schaffhausen»: Strategieentscheide zur Unterrichtssprache und zum Schwimmunterricht
Der Erziehungsrat hat sich mit möglichen Abweichungen vom Lehrplan 21, welche die Unterrichtssprache und den Schwimmunterricht betreffen, auseinandergesetzt.
Der Kanton Schaffhausen kennt klare Weisungen zum hauptsächlichen Gebrauch der Standardsprache im Unterricht. Der Lehrplan 21 hingegen beschreibt, dass beide Sprachformen (Mundart und Hochdeutsch) situationsangepasst verwendet werden können. Der Erziehungsrat hält an der bisherigen Praxis fest und sieht vor, auf den generellen Gebrauch von Standardsprache im «Lehrplan 21 Kanton Schaffhausen» explizit hinzuweisen.
Weiter hält der Lehrplan 21 als Grundanspruch für die Mittelstufe fest, dass alle Schülerinnen und Schüler sich sicher im Wasser bewegen und schwimmen können (Wassersicherheitscheck). Der Erziehungsrat beschliesst, diesen Kompetenzbereich unverändert zu übernehmen.
- Fachmittelschule: Anpassung der Fremdsprachenprüfung für die Fachmaturität Pädagogik
Der Erziehungsrat hat eine Änderung der FMS-Verordnung im Bereich der Fachmaturität Pädagogik gutgeheissen. Bisher wurden mündlich und schriftlich entweder Französisch oder Englisch geprüft. Ab dem Schuljahr 2018/19 werden beide Fremdsprachen Bestandteil der Fachmaturitätsprüfung sein und zu einer Abschlussnote Fremdsprachen zusammengefasst.
- Fachmittelschule: Obligatorisches Kindergartenpraktikum während des Fachmaturitätsjahres Pädagogik
Der Erziehungsrat hat eine Anpassung des Zeitplans der Fachmaturität Pädagogik verabschiedet. Während einer dreijährigen Testphase wird neu ein obligatorisches, fünf Wochen dauerndes Kindergartenpraktikum ins Fachmaturitätsjahr integriert. Einerseits wird den zukünftigen Lehrpersonen auf diese Weise ein wertvoller, praxisbezogener Einblick in den Kindergartenalltag ermöglicht, andererseits erhalten Kindergartenlehrpersonen eine Unterstützung zu Beginn des Schuljahres.