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Beitritt zu neuer Ostschweizer Spitalvereinbarung

06.09.2011

Der Kanton Schaffhausen tritt der neuen Ostschweizer Spitalvereinbarung bei. Sie ersetzt die bisherige Ostschweizer Krankenhausvereinbarung. Hintergrund der neuen Vereinbarung sind die auf Anfang 2012 in Kraft tretenden neuen bundesrechtlichen Regeln zur Spitalplanung und zur Spitalfinanzierung. Die neuen Regeln führen zu grundlegenden Änderungen insbesondere in Bezug auf die finanzielle Beteiligung der Kantone bei Wahlbehandlungen von Kantonseinwohnerinnen und -einwohnern in ausserkantonalen Spitälern sowie bei Behandlungen in bislang nicht subventionierten Privatspitälern. Zweck der Vereinbarung ist eine Koordination der Kantone bei der Spitalplanung und den Spitallisten. Konkret wird die Aufnahme von Angeboten ausserkantonaler Spitäler auf die Spitallisten der Vereinbarungskantone geregelt. Es wird festgehalten, dass die Kantone ihre Planungen, die bis 2014 abzuschliessen sind, auf der Basis einheitlicher medizinischer Leistungsgruppen erarbeiten und dass für alle Gruppen wenigstens ein Leistungsauftrag an ein inner- oder ausserkantonales Spital zu erteilen ist. Weiter wird das Kostengutspracheverfahren bei Behandlungen in ausserkantonalen Spitälern, deren Tarife über dem Niveau des innerkantonalen Referenzspitals liegen, geregelt. Schliesslich werden Bestimmungen erlassen über die Abgeltung der Kosten für die universitäre Lehre und Forschung. Der Regierungsrat erachtet den Inhalt der Vereinbarung als ausgewogen. Mit der Koordination der Spitalplanungen und Spitallisten sichern sich die Kantone gegenseitig die notwendigen Aufnahmekapazitäten im kantonsüberschreitenden Patientenverkehr. Die Spitäler wiederum können dank Spitallistenleistungsaufträgen ihre Auslastungen besser kalkulieren und die zur Umsetzung notwendigen Vorhalteleistungen planen. Der Abgeltungsmodus schliesslich ermöglicht eine solidarische Abgeltung überproportionaler Aufwendungen in Lehre und Forschung der Standortkantone von Universitätskliniken und Zentrumsspitälern.
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