Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Kritische Haltung zu Konzessionsänderungsgesuch von Radio Top
28.01.2014
Der Regierungsrat äussert sich grundsätzlich kritisch zum Konzessionsänderungsgesuch von Radio Top, wie er in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Kommunikation festhält. Die bestehende Konzession verpflichtet Radio Top, in den Kantonen Zürich/Schaffhausen, Thurgau sowie St. Gallen je ein in der entsprechenden Region produziertes, tägliches Fensterprogramm auszustrahlen. Radio Top möchte die Verpflichtung für die Ausstrahlung von Programmfenstern streichen, um die Lokalinformationen künftig im Gesamtprogramm zu verbreiten.
Die Regierung kritisiert den mit einem Verzicht auf die vorgeschriebenen täglichen Programmfenster einhergehenden Abbau von journalistischer Kapazität. Ein Verzicht auf die Programmfenster führt zu einer weiteren Reduktion der regionalen Berichterstattung. Informationen über kleinere und für das ganze Sendegebiet weniger relevante Themen werden der Streichung der Programmfenster zum Opfer fallen. Ein Abbau von für den Kanton Schaffhausen zuständigen Journalistenstellen kann in keinem Fall hingenommen werden. Ein Programmfenster für den Kanton Schaffhausen ist aber vorliegend - im Gegensatz zu Tele Top, welches für die Produktion entsprechender Programmfenster Gebührengelder zugesprochen erhält - nicht zwingend. Der Regierungsrat beantragt, es sei dem Konzessionsänderungsgesuch von Radio Top nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass für die Berichterstattung aus dem Kanton Schaffhausen mindestens gleich viele (journalistische) Stellenprozente wie bisher eingesetzt werden. Andernfalls sei das Gesuch abzulehnen.