Neuigkeiten |

Stellungnahme des Regierungsrates zur Abstimmungsvorlage «Änderung des Wasserwirtschaftsgesetzes»: Ja zur Änderung des Wasserwirtschaftsgesetzes

30.04.2014

Regierungsrat und Kantonsrat haben sich im Jahr 2012 für einen geordneten Ausstieg des Kantons Schaffhausen aus der Kernenergie bis spätestens 2040 ausgesprochen. Damit das gelingt, muss die wegfallende Kernenergie kompensiert werden. Effizienzsteigerungen spielen dabei eine wichtige Rolle, reichen allein dafür allerdings nicht aus. Eine markante Steigerung der Produktion von erneuerbaren Energien - möglichst im Kanton - ist unumgänglich, jedoch sinnvoll; so fällt die Wertschöpfung in Schaffhausen an. Verstärkt genutzt werden sollen insbesondere Sonnen- und Windenergie sowie Biomasse.

Aber auch eine ökologisch tragbare Steigerung der Wasserkraftnutzung des Rheins soll einen Beitrag zum Kernenergieausstieg leisten. Nur, das kantonale Wasserwirtschaftsgesetz (WWG) begrenzt in Artikel 19 die Nutzbarmachung der Wasserkraft des Rheins auf Schaffhauser Gebiet auf das heutige Mass und verbietet generell einen Höherstau. Mit dieser Vorlage soll deshalb die gesetzliche Grundlage angepasst bzw. in dem Sinn gelockert werden, sodass ein Nachdenken bzw. Überprüfen einer verstärkten Wasserkraftnutzung erlaubt ist. Ein Ja zur Änderung von Art. 19 WWG ist also weder ein Freipass für den Höherstau noch für ein neues Kraftwerk am Rheinfall. Damit fällt einzig das heute bestehende «Denkverbot».

Der Regierungsrat hat grossen Respekt vor dem einzigartigen Naturschauspiel des grössten Wasserfalls Europas und der wunderschönen Rheinflusslandschaft. Ein allfälliger Ausbau der Wasserkraftnutzung müsste daher landschaftsverträglich und ökologisch tragbar sein. Für diesen Schutz sorgen diverse Bundesgesetze. Ob eine Mehrnutzung des Rheins wirtschaftlich ist, wird zudem erst ein konkretes Projekt - bei welchem im Übrigen der Kantonsrat bzw. die Stimmberechtigten ein Vetorecht haben - zeigen.

Entsprechende Abklärungen werden von den Kraftwerksbetreibern aber nur an die Hand genommen, wenn die grundsätzliche Begrenzung der Wasserkraftnutzung gelockert wird.

Darum macht die Revision von Artikel 19 WWG Sinn

  • Was geschieht bei einem Ja zur WWG-Revision?
    Dann wird das Kraftwerk Schaffhausen aller Voraussicht nach weitere Untersuchungen für einen moderaten, abflussabhängigen Höherstau des Rheins vornehmen. Am Rheinfall wird vorderhand nichts geschehen, solange die Strompreise nicht merklich steigen.
  • Warum braucht es diese Revision überhaupt?
    Weil aufgrund erster Abklärungen nicht auszuschliessen ist, dass ein Höherstau realisiert werden kann, der mit den ökologischen und ökonomischen Anforderungen zu vereinbaren ist. Ein solches Projekt könnte einen wertvollen Beitrag zum Umstieg von Kernenergie auf erneuerbare Energien leisten. Mit Stromsparen allein werden wir dieses Ziel nie erreichen.
  • Können die Stimmbevölkerung oder das Parlament zu einem Höherstau oder einem neuen Rheinfallkraftwerk nochmals Stellung nehmen?
    Ja. Beim Höherstau muss die Stellungnahme des Kantons zu einem konkreten Projekt vom Kantonsrat genehmigt werden. Bei einem neuen Rheinfallkraftwerk kann sogar eine Volksabstimmung verlangt werden.

Im Interesse einer ökologischen Energiegewinnung und der energiepolitischen Ziele empfiehlt Ihnen der Regierungsrat ein Ja zur Revision von Artikel 19 des kantonalen Wasserwirtschaftsgesetzes.

Telefon
Karte
Webseite
E-Mail