Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen. Mit der Verordnungsrevision werden die Einzelheiten zur Ausrichtung der Prämienverbilligungsbeiträge im Jahr 2014 festgelegt. Als Grundlage sind dazu die vom Bund für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Kanton Schaffhausen festgelegten Durchschnittsprämien heranzuziehen.
Der Regierungsrat hat die Richtprämien 2015 wie folgt festgesetzt:
Stadt Schaffhausen/Neuhausen am Rheinfall
- Erwachsene: 4'162 Franken pro Jahr;
- Junge Erwachsene (19 - 25 Jahre): 3'375 Franken pro Jahr;
- Kinder: 979 Franken pro Jahr.
Übrige Gemeinden
- Erwachsene: 3'886 Franken pro Jahr;
- Junge Erwachsene (19 - 25 Jahre): 3'132 Franken pro Jahr;
- Kinder: 908 Franken pro Jahr.
Die Durchschnittsprämien 2015 liegen im Kanton Schaffhausen um rund 4,3 % über dem Niveau des Vorjahres. Aufgrund der aktuellen Schaffhauser Gesetzesgrundlagen und des Sozialziels gemäss angenommener Volksinitiative ergibt sich bei den Prämienverbilligungsbeiträgen ein überproportionales Wachstum im Ausmass von ca. 7,0 %, entsprechend einer Zunahme um rund 3 Mio. Franken gegenüber den Zahlungen des Jahres 2014. Für die Beiträge zur Prämienverbilligung 2015 ergibt sich ein aktualisierter Prognosewert von 45 Mio. Franken.