Neuigkeiten |

Nochmalige Vorlage zu Verordnungsveto - Regierung aber weiterhin dagegen

29.03.2017

Der Regierungsrat hat in Erfüllung der Motion "Verordnungsveto" eine erneute Vorlage zum Verordnungsveto zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Regierung beantragt wiederum, das Verordnungsveto abzulehnen. Die Einführung des Verordnungsvetos ist nach Ansicht der Regierung ein unnötiger und nicht zielführender Eingriff in die verfassungsrechtliche Kompetenzaufteilung.

Hintergrund der erneuten Vorlage des Regierungsrates ist die ursprüngliche Motion "Schlankere Gesetzes verlangen Verordnungsveto". Auf die gestützt darauf erarbeitete erste Vorlage der Regierung ist der Kantonsrat an seiner Sitzung vom 29. August 2016 mit Stichentscheid des Präsidenten nicht eingetreten. Im Nachgang zu jener Kantonsratssitzung stellte sich heraus, dass bei der Abstimmung offenbar ein Zählfehler begangen wurde. Daraufhin wurde die aktuelle Motion "Verordnungsveto eingereicht, die die Einführung eines Verordnungsvetos gemäss der Vorlage der vorberatenden Kantonsratskommission verlangt, d.h. die Schaffung rechtlicher Grundlagen, um dem Kantonsrat die Möglichkeit einzuräumen, gegen Verordnungen, die nicht seinem gesetzgeberischen Willen entsprechen, sein Veto einzulegen.

Die heutige verfassungsmässige Kompetenzverteilung sieht vor, dass der Kantonsrat die Gesetze erlässt, der Regierungsrat die untergeordneten Verordnungen erlässt und das Obergericht auf Gesuch hin überprüft, ob die Spielregeln eingehalten wurden (Normenkontrollverfahren). Es besteht keine sachliche Notwendigkeit, an diesem bewährten System etwas zu ändern. Das Verordnungsveto stellt nach Ansicht der Regierung einen sachlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die geltende Zuständigkeitsordnung (Kantonsrat = Gesetzgeber; Regierungsrat = Verordnungsgeber) dar. Das Verordnungsveto ist kein taugliches Instrument zur Lösung des Problems der unklaren und auslegungsbedürftigen Gesetzgebung. Der Kantonsrat kann diesbezüglich durch eine unmissverständliche Gesetzgebung Klarheit schaffen. Zudem verkompliziert und verzögert das Verordnungsveto den ohnehin schon langwierigen Gesetzgebungsprozess. Schliesslich steht im Kanton Schaffhausen für die Kontrolle, ob die verfassungsmässige Aufgabenteilung bei der Rechtsetzung eingehalten wurde, das Normenkontrollverfahren vor Obergericht zur Verfügung. Das Instrument des Verordnungsvetos hat in der Schweiz keine Bedeutung. Es steht einzig im Kanton Solothurn in vollumfänglicher Weise zur Verfügung. Trotz ablehnender Haltung nimmt der Regierungsrat das Anliegen der überwiesenen Motion aber selbstverständlich ernst und legt erneut eine entsprechende Vorlage vor. Für den Fall, dass der Kantonsrat an der Umsetzung der Motion betreffend Verordnungsveto festhält, präsentiert der Regierungsrat in der Vorlage eine mögliche Lösung zur Einführung des Verordnungsvetos. Dazu müssten die Kantonsverfassung und das Gesetz über den Kantonsrat geändert werden.

Telefon
Karte
Webseite
E-Mail