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Leistungsvereinbarung der Kantone Schaffhausen und Thurgau für amtliche Vermessung

22.10.2014

Die Kantone Schaffhausen und Thurgau haben eine Leistungsvereinbarung im Bereich amtliche Vermessung abgeschlossen. Ab April 2015 nehmen Mitarbeiter des Schaffhau­ser Amts für Geoinformation diverse Aufgaben für den Kanton Thurgau wahr. Davon pro­fitieren beide Kantone.

Die Kantone Schaffhausen und Thurgau arbeiten ab dem kommenden Jahr im Bereich der amt­lichen Vermessung bei den Fixpunkten und den Hoheitsgrenzen eng zusammen. Die zuständi­gen Regierungsräte Ernst Landolt (Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Schaffhausen) und Dr. Kaspar Schläpfer (Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau) haben eine Leistungsvereinbarung unterzeichnet. Ab April 2015 übernimmt das Amt für Geoin­formation des Kantons Schaffhausen auf Mandatsbasis für den Kanton Thurgau den Unterhalt und die Aufsicht über die kantonalen Fixpunkte, Aufgaben im Zusammenhang mit der Landes­grenze und weitere Leistungen im Aufgabenfeld der Katasteraufsicht.

Der für diese Aufgaben bisher zuständige Mitarbeiter im Thurgauer Amt für Geoinformation wird im kommenden Frühjahr pensioniert. Gleichzeitig nimmt der Arbeitsaufwand für den Unterhalt der Fixpunkte ab, da die amtliche Vermessung heute weitgehend erneuert ist. Von der gefunde­nen Lösung profitieren beide Kantone gleichermassen. Der Kanton Thurgau muss den in Pen­sion gehenden Mitarbeiter nicht ersetzen und das teure Instrumentarium nicht mehr unterhalten. Der Kanton Schaffhausen kann im Gegenzug seine Spezialisten und die Geräte noch besser auslasten.

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