Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Änderung des Gesetzes über Familien- und Sozialzulagen tritt am 1. Januar 2013 in Kraft
15.01.2013
Der Regierungsrat hat die Änderung des Gesetzes über Familien- und Sozialzulagen auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Mit der Gesetzesrevision wird auf eine entsprechende Änderung des Bundesrechtes reagiert. Ab 2013 gilt gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen eine einheitliche Regelung der Familienzulagen für alle erwerbstätigen Personen. Die Selbständigerwerbenden werden den Arbeitnehmenden gleichgestellt. Für die Selbständigerwerbenden im Kanton Schaffhausen ändert sich in der Praxis nur die Finanzierung der Zulagen, die neu vollumfänglich durch Beiträge in Prozenten des AHV-pflichtigen Einkommens zu finanzieren sind. Die Beteiligung des kantonalen Sozialfonds an der Finanzierung der Zulagen für Selbständigerwerbende fällt künftig weg. Die Familienausgleichskassen haben wie bei den Arbeitgebern auch bei den Selbständigerwerbenden für die Finanzierung der Zulagen selber zu sorgen. Dies führt zu einer leichten Beitragserhöhung für Selbständigerwerbende.