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Nein zu Volksinitiative "Abschaffung Pauschalsteuer" - Ja zu Gegenvorschlag

15.02.2011

Der Regierungsrat empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative "Schluss mit Steuerprivilegien für ausländische Millionäre (Abschaffung der Pauschalsteuer)". Stattdessen beantragt die Regierung einen direkten Gegenvorschlag in Form einer Konkretisierung des Steuergesetzes. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Die Pauschalsteuer, d.h. die Besteuerung nach Aufwand, hat ihre Grundlage im Bundesrecht: Das Steuerharmonisierungsgesetz gewährt den Kantonen das Recht, die Pauschalsteuer auf kantonaler Ebene vorzusehen. Auf Bundesebene kommt die Pauschalsteuer bei der direkten Bundessteuer zu Anwendung.

Die Initiative will das im Dienst der Standortattraktivität stehende Instrument der Pauschalsteuer abschaffen. Hauptsächliches Argument der Initianten ist dabei die Steuergerechtigkeit. Hintergrund der Initiative ist der Entscheid des Kantons Zürich, die zeitlich unbefristete Besteuerung nach dem Aufwand abzuschaffen.

Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab. Die Besteuerung nach dem Aufwand stellt eine gesetzlich verankerte besondere Methode für die Bestimmung des steuerbaren Einkommens und Vermögens dar. Die Pauschalbesteuerung stärkt die Standortattraktivität der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb um vermögende und international sehr mobile Haushalte, die durch ihre hohe Nachfrage nach Immobilien und Konsumgütern einen positiven Beschäftigungseffekt ausüben. Nachdem auch andere europäische Staaten ähnliche Regelungen haben, würde eine Abschaffung der Aufwandbesteuerung in der Schweiz daher die Abwanderung der betreffenden Steuerpflichtigen in andere Staaten bzw. den Verzicht auf einen Zugzug in die Schweiz bedeuten. Entsprechendes gilt auch innerhalb der Schweiz selbst, wenn einzelne Kantone auf dieses Instrument verzichten, während andere daran festhalten.

Im Kanton Schaffhausen werden fünf Steuerpflichtige nach dem Aufwand besteuert, was Kantons- und Gemeindesteuereinnahmen von rund 360'000 Franken im Jahr ergibt. In der ganzen Schweiz sind es rund 5'000 Personen, was zeigt, dass dieses Instrument im Kanton Schaffhausen schon bisher sehr zurückhaltend eingesetzt worden ist. Der Bundesrat spricht sich für eine Reform der Pauschalbesteuerung aus mit dem Ziel, die Anwendung dieser Besteuerungsart zu verbessern und dadurch ihre Akzeptanz zu stärken. Diesen Reformvorschlägen hat der Regierungsrat bereits vor einigen Wochen im Grundsatz zugestimmt. Entsprechend schlägt die Regierung die Anwendung dieser neuen Regeln - im Sinne eines direkten Gegenvorschlages zur Initiative - auch auf kantonaler Ebene vor. Dabei soll als Mindestlimite für den weltweiten Aufwand bei der direkten Bundessteuer und der kantonalen Steuer das Siebenfache des Mietzinses resp. des Mietwerts oder das Dreifache des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung bestimmt werden. Zudem soll der Mindeststeuerbetrag beim Einkommen von bisher 250'000 Franken auf 400'000 Franken erhöht werden. Allerdings ist dazu eine Übergangsfrist erforderlich. Auf längere Sicht kann mit dem Gegenvorschlag mit höheren Steuereinnahmen gerechnet werden. Bei Annahme der Initiative muss demgegenüber innert kurzer Frist mit den entsprechenden Steuerausfällen gerechnet werden.
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