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Verzicht auf periodische Nachprüfung von Mofas und E-Bikes

20.12.2011

Der Regierungsrat hebt die Pflicht zur periodischen Nachprüfung von Motorfahrrädern auf. Er hat auf den 1. Januar eine entsprechende Änderung der kantonalen Strassenverkehrsverordnung vorgenommen. Bisher werden im Kanton Schaffhausen Mofas und als Motorfahrrad immatrikulierte E-Bikes alle zwei Jahre einer Nachkontrolle unterzogen. Gemäss Bundesgesetzgebung ist es den Kantonen freigestellt, Nachprüfungen bei Motorfahrrädern durchzuführen. Aktuell verlangen noch neun Kantone solche Nachkontrollen. Gemäss Auskunft der Fachbetriebe sind die E-Bikes mehrheitlich in sehr gutem Zustand und auch bezüglich der Mofas sind in den vergangenen Jahren kaum mehr Beanstandungen gemeldet worden. Im Sinne einer verhältnismässigen und kundenorientierten Verwaltungspraxis ist die Aufhebung der periodischen Nachprüfung auch im Kanton Schaffhausen angebracht und vertretbar.
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