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Neue Kompetenzdelegation für Baubewilligungen

27.09.2016

Der Regierungsrat schafft die Möglichkeit der Delegation der Bewilligungskompetenz für gewisse Bauvorhaben an die Gemeinden. Er hat auf den 1. Oktober 2016 eine Teilrevision der Verordnung zum Baugesetz vorgenommen. Eine solche Kompetenzdelegation ist möglich bei industriellen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Bauvorhaben, Bauten und Anlagen mit grosser Personenbelegung oder Einstellhallen für Motorfahrzeuge, Tiefgaragen und Garagen für gewerbliche Zwecke. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde eine fachlich qualifizierte Beurteilung gewährleisten kann. Die Gemeinde hat ein entsprechendes Gesuch einzureichen. Hintergrund der Verordnungsänderung ist eine Anfrage der Stadt Schaffhausen für die Delegation der Bewilligungskompetenz für Einstellhallen für Motorfahrzeuge, Tiefgaragen und gemischt genutzte Gebäude. Durch die Konzentration der Zuständigkeit in solchen Fällen kann die Kundenzufriedenheit gesteigert und das Verfahren beschleunigt werden.

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