Kanton und Stadt Schaffhausen schreiben zur gezielten Unterstützung kultureller Leistungen Förderbeiträge aus. Zur Bewerbung eingeladen sind professionell arbeitende Kulturschaffende aller Kultursparten. Teilnahmeberechtigt sind Kulturschaffende aus dem Kanton Schaffhausen (ohne Altersbegrenzung), die entweder im Kanton heimatberechtigt, seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 15 Jahre Wohnsitz im Kanton Schaffhausen hatten. Der Produktionsort (Atelierstandort) gilt als Wohnsitz. Ein Fachkuratorium mit unabhängigen Experten entscheidet über die Vergabe der Förderbeiträge. Jährlich steht eine Summe von CHF 110'000.– zur Verfügung. Die Richtlinien sowie Anmeldeformulare können bezogen werden bei:
Geschäftsstelle Förderbeiträge
Erziehungsdepartement, Sekretariat
Herrenacker 3
8200 Schaffhausen
[email protected]
Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2018
Weitere Auskünfte erteilen gerne:
Dr. Roland E. Hofer
Kulturbeauftragter Kanton Schaffhausen
Staatsarchiv
Rathausbogen 4
8200 Schaffhausen
Tel. 052 632 73 68
[email protected]
oder
Jens Lampater
Kulturbeauftragter Stadt Schaffhausen
Kulturdienst
Herrenacker 23
8200 Schaffhausen
Tel. 052 632 52 86
[email protected]