Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Neue Empfehlungen zur Bekämpfung Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
11.06.2013
Der Regierungsrat stimmt den Vorschlägen zur wirksamen Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung und zur aktualisierten Finanzplatzstrategie grundsätzlich zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement festhält. Bei der Vorlage des Bundes handelt es sich einerseits um die Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI), bei welcher die Schweiz mitwirkt. Diese Empfehlungen bilden den international anerkannten Standard zur wirksamen Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Grundsätzlich erfüllt die schweizerische Gesetzgebung die neuen Standards. Es sind aber gewisse Anpassungen in der Steuergesetzgebung erforderlich. Diese Änderungen sollen noch ergänzt werden mit der Revision des Steuerstrafrechts.
Mit der Finanzplatzstrategie soll das Ziel eines steuerlich konformen Finanzplatzes erreicht werden durch den Abschluss von Quellensteuerabkommen, eine verbesserte Amts- und Rechtshilfe gemäss internationalen Standards sowie eine Erweiterung der Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre. Dies erfolgt über eine Änderung des Geldwäschereigesetzes.
Die Regierung schliesst sich - in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren - im Grundsatz an. Der Regierungsrat schlägt allerdings vor, die Umsetzung der GAFI-Empfehlungen im Rahmen der Revision des Steuerstrafrechts, welche im Entwurf bereits vorliegt, zu regeln. Andernfalls könnten in der Umsetzung praktische Schwierigkeiten und Abgrenzungsprobleme zwischen den Steuerverwaltungen und den Strafverfolgungsbehörden auftreten.