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An der Wutach kann wieder Auenwald entstehen

13.06.2012

Der Kanton Schaffhausen hat im März 2012 die zweite Etappe der Wutachrenaturierung bei Schleitheim, Oberwiesen, abgeschlossen. In den nächsten Jahren werden an der Wutach vom «Wizemersteg» bis zum ehemaligen Gononwehr auf einer Länge von 1'750 m weitere Abschnitte der Wutach revitalisiert und in ein Auenwaldgebiet zurückgeführt. Auch auf deutschem Gebiet soll die Wutach als Naturlebensraum aufgewertet werden. Die Wutach schuf sich in den vergangenen Jahrtausenden durch Erosion und Geschiebeumlagerungen bei Hochwasser in der breiten Talsohle einen ständig neuen Flusslauf. Deshalb wurde die Wutach zwischen 1840 - 1850 verbaut. Sie ist heute praktisch ganz begradigt und eingeengt. Ein letzter unverbauter Abschnitt einer natürlich entstandenen Flusslandschaft befindet sich in der Gemeinde Schleitheim vom «Wizemersteg» flussaufwärts bis zur Landesgrenze auf einer Länge von rund 1'200 m. Im Gebiet «Seldenhalde» weist die Wutach noch einen weitgehend unbeeinträchtigten Verlauf auf; sie kann sich eigendynamisch bewegen. Dieses Gebiet ist im Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung enthalten. Es dient quasi als Leitbild, wie die Wutach zukünftig wieder aussehen soll. Das vom Baudepartement und vom Regierungspräsidium Freiburg ausgearbeitete Wutach-Konzept sieht nicht aufwändige Baumassnahmen vor, sondern vielmehr die Schaffung von günstigen Bedingungen, welche es der Wutach ermöglichen soll, die Umgestaltung im Lauf der Zeit weitgehend selber vornehmen zu können. Die Wutach soll sich innerhalb definierter Grenzen wieder frei bewegen können. Dadurch entstehen, wie Regierungsrat Reto Dubach, Vorsteher des Baudepartements, anlässlich einer Medienbegehung betonte, zusätzliche wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna. Zudem kann das Landschaftsbild verschönert und der Erholungswert gesteigert werden. Dubach hob sodann die Bedeutung dieses grössten Wasserbauprojektes des Kantons Schaffhausen der letzten 30 Jahre hervor, als Schritt im Rahmen der Umsetzung der neuen eidgenössischen gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen für verstärkte Anstrengungen zur Gewässerrevitalisierung. Auf Schweizer Seite kann das Projekt vor allem Dank der Tengerstiftung realisiert werden, welche grosse Teile ihrer kürzlich erworbenen Ufergrundstücke für die Erweiterung des Wutachgewässerraumes kostenlos zur Verfügung stellt. Besonders gewürdigt wurde deshalb der Stifter Dr. Samuel Tenger, welcher für diesen Anlass aus dem Kanton Bern angereist war. Der Kanton Schaffhausen hat Mitte März dieses Jahres die zweite Renaturierungsetappe abgeschlossen. Im Bereich unterhalb des «Wizemersteges» wurde auf einer Länge von 600 m der Wutach mehr Platz gegeben sowie ein Grundwasserweiher wiederhergestellt. Damit wurden die Voraussetzungen für eine weitere, eigendynamische Entwicklung der Wutach geschaffen. Die ausgeführten Baumassnahmen auf Schweizer Seite beliefen sich auf rund 320'000 Franken. Der Bund hat sich mit 35 % beteiligt. Auf deutscher Seite werden in diesen Sommer verschiedene Umgestaltungsmassnahmen vorgenommen. Für die Wutachrenaturierung möchte der Kanton Schaffhausen für die Schweizer Seite in den nächsten 20 Jahren rund 4 Millionen Franken bereitstellen, um dieses Projekt schrittweise realisieren zu können. Die entsprechenden Kredite müssen vom Kantonsrat bewilligt werden. Es wird weiterhin auf die finanzielle Unterstützung durch den Bund gezählt. Bereits in diesem Jahr werden weitere Massnahmen geplant, welche dann 2013 und in den folgenden Jahren umgesetzt werden. ------------------------------------ Revision des eidg. Gewässerschutzrechtes
Am 11. Dezember 2009 hat das eidgenössische Parlament einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» beschlossen. Dieser Gegenvorschlag enthält Gesetzesbestimmungen in verschiedenen Bereichen des Gewässerschutzrechtes: Die Pflicht zur Gewässerrevitalisierung durch die Kantone, die Sicherung und Extensivierung des Gewässerraumes, die Verminderung von negativen Auswirkungen von Schwall und Sunk (plötzliche Abflusserhöhung; plötzliche Verminderung des Abflusses) unterhalb von Wasserkraftwerken, die Reaktivierung des Geschiebehaushaltes und die Wiederherstellung der freien Fischwanderung. Revision des kantonalen Wasserwirtschaftsgesetzes
Der Regierungsrat hat eine Vorlage zur Revision des kantonalen Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG) verabschiedet. Mit der Teilrevision des WWG wird dem Postulat von Christian Amsler entsprochen, welches ein «Konzept für verstärkte Anstrengungen zur Revitalisierung von Schaffhauser Fliessgewässern» verlangte. Mit der Revision des WWG sollen die dazu notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Revision des WWG befindet sich zurzeit in der kantonsrätlichen Beratung. Auenwald
Auenwald bezeichnet eine natürliche Vegetationsform entlang der Bäche und Flüsse. Auwälder sind Waldgesellschaften, die von Überschwemmungen und hohen Grundwasserpegeln stark beeinflusst werden. Ist der Standort häufig, lang andauernd und hoch überflutet, bildet sich eine Weichholzaue (Weiden, Erlen). Bei kürzeren oder selteneren Überflutungen mit geringer Fließgeschwindigkeit in größerer Entfernung zur Strommitte bildet sich eine Hartholzaue (Stieleiche, Esche, Ulme). Ausgedehnte Hartholzauen sind daher nur in den größeren Flusstälern anzutreffen.
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