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Gebührenanpassung im Bereich der Arbeitsgesetzgebung

02.12.2014

Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2015 eine Anpassung der Gebühren für Arbeitsbewilligungen, Arbeitszeitbewilligungen und Plangenehmigungsprojekte vorgenommen. Der Gebührenraster galt seit zehn Jahren unverändert. Die Einnahmen decken heute die Aufwendungen für Bewilligungen nicht mehr. Mit der Verordnungsrevision wurde der Gebührenrahmen den tatsächlichen Aufwendungen angepasst. Gleichzeitig wurde gestützt auf das entsprechende Bundesgesetz die Einführung von Gebühren bei Verstössen gegen das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit beschlossen. Die vom Regierungsrat beschlossene Massnahme ist Bestandteil des Entlastungsprogramms 2014.
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