Mit einem Paket von 101 Massnahmen will der Regierungsrat in den kommenden drei Jahren den Staatshaushalt sanieren. Die vorgeschlagene Entlastung umfasst 24,7 Mio. Franken und wird erzielt durch Effizienzsteigerungen, Leistungsanpassungen, Subventionskürzungen und zusätzliche Einnahmen. Von den Auswirkungen betroffen sind auch Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung.
Die Finanzlage des Kantons Schaffhausen erfordert eine Haushaltsentlastung. Durch die erheblichen Einnahmenausfälle (Nationalbank, Bundessteuern, Finanzausgleich, Axpo usw.), die im Finanzplan 2012-2015 auf jährlich rund 40 Mio. Franken beziffert sind, ist der Staatshaushalt aus dem Lot geraten. Der Finanzplan 2012-2015 geht von Fehlbeträgen in der laufenden Rechnung von insgesamt rund 128 Mio. Franken aus. Der Regierungsrat hat bereits im Frühjahr 2011 Massnahmen getroffen, um das staatliche Ausgabenwachstum zu stabilisieren. Die für die Zukunft des Kantons unabdingbaren Investitionsvorhaben wurden neu priorisiert und mehrere laufende Projekte und Steuerentlastungen, welche den Haushalt zusätzlich belastet hätten, gestoppt. Zudem wurde ein Programm zur Entlastung des Staatshaushaltes (ESH3) mit dem Ziel einer Entlastung von 22,5 Mio. Franken pro Jahr mit voller Wirkung ab 2015 gestartet.
Der Regierungsrat hat das Entlastungsprogramm gemeinsam mit der internen Steuerungsgruppe erarbeitet. Dabei wurden rund 470 Einzelvorschläge der Departemente und der Staatskanzlei ausgewertet. Das Resultat sieht der Regierungsrat als ausgewogenes Paket und als gute Basis für die Beratungen im Parlament. Die Regierung legt dem Kantonsrat ein Massnahmenpaket vor, das den Staatshaushalt mit voller Wirkung ab 2015 um jährlich 24,7 Mio. Franken entlasten soll. Weil einzelne Massnahmen sich im laufenden Jahr auswirken werden, dürfte bereits die Rechnung 2012 gegenüber dem Budget 2012 um rund 3,3 Mio. Franken entlastet werden. 101 Anpassungen sollen in den Aufgabenbereichen der fünf Departemente und der Staatskanzlei in den kommenden drei Jahren vorgenommen werden (vgl. Massnahmenliste im Anhang). Die im Zuständigkeitsbereich der Exekutive liegenden Massnahmen im Umfang von rund 18 Mio. Franken hat der Regierungsrat bereits beschlossen.
Die Entlastungen setzen sich insbesondere zusammen aus Leistungsanpassungen, Effizienzsteigerungen, Subventions- bzw. Beitragskürzungen und zusätzlichen Einnahmen. Rund 34 Prozent der Entlastungen führen zu Leistungsanpassungen und 17 Prozent zu Effizienzsteigerungen. Diese Entlastungen haben auch Auswirkungen auf den Personalbestand des Kantons. Die Subventionskürzungen machen mit rund 6,6 Mio. Franken 27 Prozent des Entlastungsprogrammes aus. Zu knapp einem Achtel oder knapp 12 Prozent tragen Einnahmenverbesserungen zur Haushaltssanierung bei. Es handelt sich im Wesentlichen um Gebührenerhöhungen für verschiedenste staatliche Dienstleistungen, die sich insgesamt auf rund 1 Mio. Franken aufsummieren, sowie die Anpassung von Schulgeldern. Vorgesehen ist zudem die Einführung eines Kiesregals. Insgesamt belaufen sich die vorgesehenen Entlastungen auf 4,4 Prozent des bereinigten Aufwandes des Kantons. Die Zuständigkeit zur Umsetzung der Massnahmen variiert bezogen auf die einzelnen Departemente, die Staatskanzlei und die Gerichte zwischen 3,0 und 6,2 Prozent. Bezüglich rund zwei Drittel des Entlastungsvolumens liegt die Zuständigkeit zur Beschlussfassung beim Regierungsrat. Darin eingeschlossen sind Massnahmen, welche Verordnungsänderungen oder die Anpassung von Verträgen erfordern. Für rund einen Sechstel der Entlastungsvorschläge sind Gesetze, Dekrete oder Beschlüsse des Kantonsrates anzupassen. Einzelne Massnahmen wurden bereits beschlossen und gewisse Vorschläge liegen im Zuständigkeitsbereich des Erziehungsrates.
Die Vorschläge im Bereich der Leistungsanpassungen und Effizienzsteigerungen haben auch Auswirkungen auf den Personalbestand des Kantons. Nach jetzigem Stand ist der Abbau von insgesamt rund 57 Stellen in der Verwaltung, bei den Schulen und den Spitälern Schaffhausen absehbar. Aufgrund der Altersstruktur der beim Kanton Beschäftigten ist es voraussichtlich möglich, alle Pensenreduktionen im Rahmen von normalen Fluktuationen, insbesondere Übertritte in den Ruhestand, vorzunehmen. Der Kanton hat einen sehr hohen Anteil an älteren Mitarbeitenden. Dies führt in der aktuellen Situation dazu, dass keine Kündigungen erforderlich sein werden.
ESH3 führt gleichzeitig zu einer Entlastung der Gemeinden in Höhe von 4,5 Mio. Franken. Diese Entlastung wird im Umfang von 1,44 Mio. Franken kompensiert durch einen um 8 Prozent höheren Anteil der Gemeinden an die Pflegekosten von Heimen. Damit resultiert eine Nettoentlastung der Gemeinden in Höhe von 3 Mio. Franken.
Mit dem Entlastungsprogramm ESH3 werden die erforderlichen Massnahmen vorgeschlagen, um die verfassungsmässige Verpflichtung eines mittelfristig ausgeglichenen Kantonshaushaltes zu erfüllen. Damit wird die Grundlage geschaffen, um die kantonalen Aufgaben unter Einschluss der erforderlichen Investitionen auch in Zukunft erfüllen zu können.
Die Vorlage des Regierungsrates zu ESH3 ist im Internet einsehbar.