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Änderung des Tourismusgesetzes tritt am 1. Januar 2014 in Kraft

14.01.2014

Die Änderung des Gesetzes über Beiträge an die kantonale Tourismusorganisation ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Das ursprünglich bis Ende 2013 befristete Gesetz wird um zwei Jahre bis Ende 2015 verlängert. Der Staatsbeitrag des Kantons an Schaffhauserland Tourismus wird von 500'000 auf 450'000 Franken pro Jahr reduziert. Basierend auf den bereits geleisteten Vorarbeiten und den im Kantonsrat geführten Debatten wird der Regierungsrat bis im Sommer 2014 eine neue Vorlage zur Revision des Tourismusgesetzes erarbeiten.
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