Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Liberale Schaffhauser Vollzugsregelung bei "Ärztestopp"
13.08.2013
Der Regierungsrat hat die vom Bundesrat beschlossene Wiedereinführung von Zulassungsbeschränkungen für Ärztinnen und Ärzte auf kantonaler Stufe umgesetzt. In der Vollzugsverordnung zum Gesundheitsgesetz wurde eine liberale Vollzugsregelung geschaffen.
Nach den neuen, am 5. Juli 2013 in Kraft getretenen bundesrechtlichen Bestimmungen sind Ärztinnen und Ärzte mit mindestens dreijähriger Erfahrung in einem Schweizer Spital von den Zulassungsbeschränkungen generell ausgenommen. Darüber hinaus sieht die Vollzugsregelung für den Kanton Schaffhausen vor, die Weiterführung bestehender Arztpraxen mit Ausnahmebewilligungen generell zu ermöglichen, wenn die Nachfolge im angestammten Leistungsbereich anderweitig nicht gesichert werden kann. Im Weiteren soll in Bereichen mit ausgewiesener regionaler Unterversorgung eine flexible Zulassungspraxis möglich bleiben.