Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Zulassungsstopp für Ärzte wird aufgehoben
24.01.2012
Der Regierungsrat hat die kantonale Einführungsverordnung zur eidgenössischen Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf den 1. Januar 2012 aufgehoben. Damit fällt der auf Bundesvorgaben beruhende Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte dahin. Der Bundesrat hat die entsprechende Bundesgesetzgebung auf Ende 2011 aufgehoben. Die Abrechnungsbeschränkungen zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung und die Bewilligungseinschränkungen für Ärztinnen und Ärzte fallen somit weg.