Der Regierungsrat hat die Änderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV auf den 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Dabei handelt es sich um eine vom Kantonsrat am 11. Januar 2016 beschlossene Massnahme aus dem Entlastungsprogramm 2014 (EP2014). Die Massnahme beinhaltet eine Erhöhung des sogenannten Vermögensverzehrs für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur IV. Neu werden für in Heimen oder Spitälern lebende Personen 20 Prozent des Reinvermögens - statt bisher 10 Prozent - als Einnahme angerechnet. Die Entlastung bei den Ergänzungsleistungen beläuft sich auf rund 350'000 Franken pro Jahr. Im Budget 2016 ist diese Entlastung bereits anteilsmässig berücksichtigt.