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Änderung des Steuergesetzes in Kraft gesetzt

14.03.2012

Der Regierungsrat hat die Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Die Bestimmungen über die Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen treten erst am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Die Gesetzesänderung beinhaltet zum grössten Teil Anpassungen, welche aufgrund der Änderung des Bundesrechts beziehungsweise der Rechtsprechung des Bundesgerichtes notwendig geworden sind. Es geht dabei beispielsweise um die vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und die straflose Selbstanzeige, die Besteuerung der Zuwendung an die politischen Parteien und die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen.

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