Neuigkeiten |

Stadt will Vorreiterrolle beim Baurecht übernehmen

28.09.2017

Der Stadtrat hat eine Vorlage mit dem Titel «Aufwertung des Instrumentes Baurecht» an das Parlament verabschiedet. Die Vorlage enthält einen Gegenvorschlag zur Initiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen». Mit umfassenden Aufwertungsmassnahmen will der Stadtrat seine Vorreiterrolle durch den Einsatz des ‹Instrumentes Baurechtes› bei Landvergaben weiter ausbauen. Mit der gezielten Abgabe von Bauland im Baurecht kann die Stadt Wirtschaftsförderung betreiben und den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern.

Die Volksinitiative ‹Zweckbindung der Baurechtszinsen› wurde im April 2015 von der Alternativen Liste Schaffhausen eingereicht. Die Initiative fordert, dass Erträge aus Baurechtszinsen dem Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb gutzuschreiben sind. Damit möchten die Initianten den Spielraum für Land- und Liegenschaftenkäufe erhöhen und damit u.a. den gemeinnützigen Wohnungsbau und die Ansiedelung von Unternehmen noch besser fördern.

Gegenvorschlag setzt Hauptforderung der Initiative um

Mit der Vorlage erfüllt der Stadtrat den Auftrag des Grossen Stadtrates vom 1. November 2016, der Volksinitiative ‹Zweckbindung der Baurechtszinsen› einen Gegenvorschlag gegen-überzustellen. Der Gegenvorschlag nimmt die Hauptforderung der Initiative für einen grösseren Spielraum für Landkäufe auf. Gleichzeitig eliminiert er deren grösste Schwachstelle, das Risiko des unverhältnismässigen Anstieges der Kreditkompetenz. Dazu wird die Äufnung des Rahmenkredits auf 18 Millionen Franken begrenzt. Die Äufnung durch Landverkäufe bleibt von der Begrenzung unangetastet.

Gleichstellung der Instrumente Verkauf und Baurecht

Weiter soll mit dem Gegenvorschlag die Vergabe von Baurechtsgrundstücken erleichtert werden, indem die Vergabe kleinerer Grundstücke neu in die Kompetenz des Stadtrates fällt. Damit werden die Instrumente ‹Verkauf› und ‹Baurecht› für die Abgabe von Grundstücken einander weitgehend gleichgestellt.
Mit dem Gegenvorschlag wird zudem die Formulierung des Rahmenkredit-Beschlusses angepasst. Damit sollen Missverständnisse vermieden werden.

Aufwertung des Instrumentes Baurecht

Ebenfalls Bestandteil der Vorlage sind verschiedene Massnahmen zur Aufwertung des Instrumentes Baurecht:

Marktfähige Baurechtszinsen: Mit der angemessenen Abgeltung der Risiken kann die finanzielle Gleichstellung von Baurecht und Verkauf besser erreicht werden und so die politische Akzeptanz von Baurechtsvergaben erhöht werden. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass die Neuregelung neben den auflisteten Aufwertungen für die Baurechtsinteressenten mit dem Risikozuschlag in einem Punkt auch eine – allerdings kleine – Zusatzbelastung bringt, die jedoch angesichts der Risiken im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Heimfall sachlich gerechtfertigt ist und auch in anderen Städten bekannt ist.

Anpassung Vergabeprozess: Die Mitsprache des Grossen Stadtrates ist neu vor der Ausschreibung vorgesehen, wenn die Einflussmöglichkeiten am grössten sind. Für Wohnbaugenossenschaften ist ein spezielles Verfahren vorgesehen, welches Rücksicht auf die finanziellen Möglichkeiten gemeinnütziger Wohnbauträger nimmt. Damit wird das Teilnahmerisiko für Wohnbaugenossenschaften reduziert und das Vergabeverfahren attraktiver.

Kompatibilität mit Förderprogrammen für den gemeinnützigen Wohnungsbau: Die Baurechtskonditionen wurden so angepasst, dass diese für Wohnbaugenossenschaften mit den Kriterien für Förderprogramme kompatibel sind.

Standardisierung von Baurechtsverträgen: Mit der Standardisierung der Baurechtsverträge wird das Verfahren transparenter und es können Aufwände in der Verwaltung und im politischen Bewilligungsprozess reduziert werden.

Vorreiterrolle der Stadt bei der Baurechtsvergabe weiter ausbauen

Der Stadtrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen und stattdessen den Gegenvorschlag zusammen mit den Aufwertungsmassnahmen für das Baurecht anzunehmen.

Mit den Optimierungsmassnahmen gewinnt das Instrument Baurecht an Attraktivität. Mit den neuen, standardisierten Baurechtsbedingungen baut die Stadt ihre Vorreiterrolle als Kompetenzzentrum für das Baurecht aus.

Link zur Vorlage mit Beilagen


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: [email protected]

Roger Düring, Abteilung Immobilien
Tel. +41 52 632 53 42
E-Mail: [email protected]

Telefon
Karte
Webseite
E-Mail