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Regierung stützt Baubewilligung für Biogasanlage in Thayngen

20.11.2012

Der Regierungsrat hat die Rekurse gegen die vom Bauinspektorat des Kantons Schaffhausen erteilte Baubewilligung für die Erstellung einer Biogasanlage im Gebiet Hüttenleben in Thayngen im Hauptpunkt abgewiesen und die entsprechende Baubewilligung bestätigt. Gegen die Bewilligung haben diverse Anwohner rekurriert, weil sie Geruchsimmissionen befürchten. Der Regierungsrat hat die Vorbringen der Rekurrenten geprüft und festgestellt, dass die Biogasanlage in der Landwirtschaftszone zonenkonform ist. Die Anlage hält insbesondere auch einen genügenden Abstand zu den Wohnzonen ein und erfüllt, unter zusätzlichen Auflagen, die weiteren gesetzlichen Vorgaben. Bei der jetzt bewilligten Biogasanlage handelt es sich um ein überarbeitetes, örtlich versetztes Projekt. Die Baubewilligung für das erste Projekt wurde im August 2009 vom Obergericht aufgehoben; das Bundesgericht bestätigte den Obergerichtsentscheid im Sommer 2010.
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