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Regierung hebt Thaynger Wasser- und Abwasserrechnungen auf

18.01.2011

Der Regierungsrat hat die Rekurse von sechs Personen gegen die Wasser- und Abwasserrechnung 2009 der Gemeinde Thayngen gutgeheissen. Die entsprechenden Rechnungen basierten auf der vom Einwohnerrat Thayngen revidierten Beitrags- und Gebührenverordnung und dem ebenfalls revidierten Abwassergebührenreglement. Die Regierung hat die Wasser- und Abwasserrechnungen 2009 aufgehoben, weil die neuen Gebührenbestimmungen zum Zeitpunkt der Rechnungsperiode nicht rechtskräftig waren. Bei Beitrags- und Gebührenverordnungen ist eine Genehmigung des Regierungsrates und bei Abwassergebührenreglementen eine solche des Departementes des Innern erforderlich. Diese Genehmigung ist Voraussetzung der Gültigkeit des Erlasses. Die geänderten kommunalen Erlasse wurden allerdings erst im Rahmen des Rekursverfahrens zur Genehmigung eingereicht.

Mit heutigem Datum hat der Regierungsrat die vom Einwohnerrat Thayngen beschlossene Änderung der Beitrags- und Gebührenverordnung der Einwohnergemeinde Thayngen genehmigt und rückwirkend auf den 1. November 2010 in Kraft gesetzt.
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