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Umsetzung des neuen Gesundheitsgesetzes auf Verordnungsstufe

26.02.2013

Der Regierungsrat hat die Bestimmungen zur Umsetzung des neuen Gesundheitsgesetzes erlassen. Die Verordnung tritt zusammen mit dem neuen Gesetz auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Dem total revidierten Gesetz wurde in der Volksabstimmung vom 25. November 2012 zugestimmt. Das neue Gesundheitsgesetz schafft bessere Voraussetzungen für ein verstärktes Engagement des Kantons zur Sicherung der ärztlichen Grund- und Notfallversorgung sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention. Zudem werden die Bestimmungen zur Berufszulassung und zur Aufsicht über die Leistungsanbieter im Gesundheitswesen den aktuellen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen und Bedürfnissen angepasst. Aufgrund des neuen Rechts in diesem Bereich ergeben sich auf Verordnungsebene zahlreiche Anpassungen. Mit der neuen Vollzugsverordnung zum Gesundheitsgesetz können fünf bisherige Verordnungen aufgehoben werden. Dies führt zu einer spürbaren gesetzestechnischen Verschlankung. Die medizinischen Fachstellen des Departementes des Innern erhalten funktionale Bezeichnungen und heissen neu Kantonsärztlicher Dienst, Kantonale Heilmittelkontrolle und Veterinäramt. Die Bezirksärzte und Schulärzte werden formell in den Kantonsärztlichen Dienst integriert. Bei der Definition der bewilligungspflichtigen Berufe kann weitestgehend auf national geregelte Diplome und Fähigkeitsausweise verwiesen werden. Einzig für die Naturheilpraktiker fehlen landesweit einheitliche Regelungen derzeit noch. Für diesen Bereich wurden bereits auf Gesetzesstufe spezielle Übergangsbestimmungen erlassen, die auf Verordnungsstufe konkretisiert werden. Auch im Bereich der Patientenrechte kann sich die neue Verordnung auf wenige Bestimmungen beschränken, die anderweitig noch nicht abschliessend geregelt sind.
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