Die Kantone Schaffhausen und Thurgau sollen der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein AG (URh) eine Finanzierungsüberbrückung zur technischen Erneuerung der MS Schaffhausen und MS Arenenberg gewähren. Der Anteil des Kantons Schaffhausen an der Finanzierungsüberbrückung soll mittels eines zehn Jahre laufenden Darlehens von 0.7 Mio. Franken geleistet werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Die URh ist eines der wichtigsten touristischen Dienstleistungsunternehmen in unserer Region. Sie befördert auf der ca. 50 km langen Strecke zwischen Schaffhausen und Kreuzlingen durchschnittlich rund 380'000 Fahrgäste pro Jahr. Der regionalpolitische und volkswirtschaftliche Nutzen ist gross. Die Schifffahrt auf Untersee und Rhein gehört zu den wichtigsten Trägern des Touristik- und Freizeitangebotes im Kanton Schaffhausen. Sie trägt zur Standortattraktivität der Region Schaffhausen bei. Bis zum Jahr 2020 stehen Investitionen v.a. in die technische Erneuerung der Flotte von rund 2.15 Mio. Franken an. Aufgrund der vom niedrigen Wasserstand geprägten Schifffahrtssaison im vergangenen Jahr und den damit zusammenhängenden tiefen Frequenzen auf der Kursschifffahrt verzeichnete die URh 2015 ein negatives Jahresergebnis von Fr. 465‘000.--. Die URh ist unter diesen Umständen finanziell nicht in der Lage, die anstehende technische Erneuerung der MS Schaffhausen und MS Arenenberg von insgesamt rund 2.5 Mio. Franken zeitnah aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Sollte die zeitnahe Finanzierung der Neumotorisierungen aber nicht bewerkstelligt werden können, droht ein Stillstand eines der beiden Schiffe aufgrund veralteter Steuerungen, was zu weiteren Ertragseinbussen und einem Reputationsschaden führen würde.
Der Verwaltungsrat URh hat verschiedene Sanierungsmassnahmen beschlossen, welche auf drei Säulen beruhen. Die erste Säule bedingt die Ergebnisverbesserung durch Sanierungsmassnahmen. Eine zweite Säule umfasst zinslose Darlehen der Kantone Thurgau und Schaffhausen, welche zur Finanzierungsüberbrückung der Neumotorisierung benötigt werden. Und die dritte Säule wird durch die Aktienkapitalerhöhung sichergestellt. Die Sanierungsmassnahmen beim Personalbestand wurden bereits eingeleitet bzw. vollzogen. Mit diesen Sanierungsmassnahmen sind die Voraussetzungen, welche die Regierungen der Kantone Schaffhausen und Thurgau an die URh-Verantwortlichen heran getragen haben, eingeleitet bzw. umgesetzt. Entsprechend ist es gerechtfertigt, durch Gewährung eines zinslosen Darlehens von Fr. 700‘000.-- dazu beizutragen, dass die technische Erneuerung der MS Schaffhausen und MS Arenenberg angegangen werden und die URh ihre Leistungen weiterhin im Interesse einer attraktiven Ausflugs- und Naherholungsregion Schaffhausen erbringen kann. Diese technische Erneuerung der beiden Schiffe ist notwendig und stellt die Aufrechterhaltung des Schifffahrtsangebotes längerfristig sicher, was von grossem regionalpolitischem und volkswirtschaftlichem Nutzen ist.
Das vom Kantonsrat zu gewährende Darlehen steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des anteilsmässigen Darlehens in Höhe von Fr. 550‘000.-- durch den Kanton Thurgau.