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Verordnungsanpassungen im Bereich Berufsbildung

16.12.2014

Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2015 die Schulgeldbeitragsverordnung geändert. Dabei wurden die Beiträge an die freiwilligen gestalterischen Vorkurse gestrichen. Zudem werden auf den 1. August 2015 die Defizitbeiträge an die Höhere Fachschule für Wirtschaft und die Höhere Fachschule für Technik aufgehoben. Neu wird von den Studierenden dieser beiden Höheren Fachschulen ein kostendeckender Studiengeldbeitrag erhoben. Daneben wird der ordentliche Kantonsbeitrag selbstverständlich nach wie vor geleistet. Die vom Regierungsrat beschlossenen Massnahmen sind Bestandteil des Entlastungsprogramms 2014.
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