Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Schnellere Zustellung der Unterlagen für Nationalratswahlen
18.06.2013
Der Regierungsrat stimmt - in Übereinstimmung mit der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz - der vorgeschlagenen Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte grundsätzlich zu, wie er in seiner Vernehmlassung an die Bundeskanzlei festhält. Hauptpunkt der Gesetzesrevision sind unaufschiebbare Neuerungen im Nationalratswahlrecht. Es soll verstärkt die EDV zum Einsatz kommen. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Stimmberechtigten die Wahlunterlagen früher als heute erhalten. Weiter werden Verbesserungen für die Stimmrechtsbescheinigungen von Volksbegehren vorgeschlagen.
Neu soll eine Präzisierung der Kandidatenangaben bei Nationalratswahlen erreicht werden. Das ist grundsätzlich positiv zu werten. Der Vorschlag, für jede Kandidatur durch die Kantone eine im Einwegverfahren erstellte, sog. gehashte, nicht zurückrechenbare Nummer auf der Basis der AHV-Versichertennummer zu beschaffen, wird jedoch - in Übereinstimmung mit der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz - abgelehnt. Die Einführung eines derartigen Systems hätte für die Kantone einen massiven Mehraufwand bei der Einführung und beim Betrieb zur Folge.
Der Regierungsrat anerkennt den Handlungsbedarf bezüglich der Stimmrechtsbescheinigungen bei Volksbegehren. Neu soll eine Garantie für die Stimmrechtsbescheinigung für alle Unterschriften geschaffen werden, die vor Ablauf von vier Fünfteln der Frist dafür eingereicht worden sind. Nach Ansicht der Regierung ist es aber fraglich, ob damit für Referendums- und Initiativkomitees ein echter Anreiz geschaffen wird, frühzeitig Unterschriften zu sammeln und einzureichen.