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Regierung hebt Sperrung des Kistenpasses auf

18.12.2012

Der Regierungsrat hat die Rekurse gegen das von der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Beringen verfügte Fahrverbot über den Kistenpass von der Breite in Schaffhausen nach Beringen gutgeheissen. Gegen die Sperrung haben mehrere Personen rekurriert. Sie verlangten die Offenhaltung des Kistenpasses. Der Regierungsrat hat die Vorbringen der Rekurrenten geprüft und festgestellt, dass keine überwiegenden öffentlichen Interessen ausgewiesen sind, die die Einschränkung des sogenannten Gemeingebrauchs dieser Strasse rechtfertigen würden. Eine im Rahmen des Verfahrens vorgenommene Verkehrszählung hat ein durchschnittliches Verkehrsaufkommen beim Kistenpass von 370 Fahrzeugen pro Tag ergeben. Dies ist ein sehr geringes Verkehrsaufkommen. Nachdem das Fahrverbot zudem zahlreiche Ausnahmen vorgesehen hätte, würde die verfügte Verkehrsbeschränkung keinen wahrnehmbaren Effekt auf die Luft-, Wohn- und Lebensqualität der betroffenen Anwohner in Beringen und Schaffhausen haben. Das von den Rekurrenten ebenfalls vorgebrachte Problem mit der Verkehrsdisziplin bzw. mit den Geschwindigkeitsüberschreitungen lässt sich ohne Sperrung lösen. Zudem bleibt die temporäre Sperrung der Strasse während der Amphibienwanderung wie bisher möglich. Die Regierung kommt damit zum Schluss, dass die Sperrung des Kistenpasses unverhältnismässig ist. Entsprechend wurde die Verkehrsbeschränkung aufgehoben.
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