Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über die direkten Steuern beschlossen. Mit der Verordnungsrevision wird das Scanning von Steuerakten eingeführt. Wie in anderen Kantonen sollen auch im Kanton Schaffhausen Steuerakten optisch digitalisiert (gescannt) werden. Ab dem 1. Januar 2019 werden die Steuerakten im Bereich der natürlichen Personen digitalisiert. Aus Kosten- und Effizienzgründen wird dabei keine eigene Infrastruktur aufgebaut, sondern werden Dritte mit der Digitalisierung betraut. Für diesen Beizug von Dritten besteht im kantonalen und im eidgenössischen Steuerrecht bereits eine gesetzliche Grundlage. Für die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten braucht es eine spezielle rechtliche Grundlage. Damit das von der kantonalen Steuerverwaltung gemeinsam mit den Gemeindesteuerverwaltungen eingeleitete Projekt ab 2019 starten kann, wird dafür vorerst - in Absprache mit dem kantonalen Datenschutzbeauftragten - eine Regelung auf Verordnungsstufe eingeführt.