Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Neues Sozialhilfegesetz tritt rückwirkend auf 1. Januar 2014 in Kraft
18.02.2014
Das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und soziale Einrichtungen ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Hintergrund der Totalrevision des Gesetzes war die Pflicht zur Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung bei den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Inhaltlich bleibt die gesetzliche Regelung in weiten Teilen unverändert. Insbesondere wurde die bisherige Regelung zum Finanzierungsschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden sowie zur Organisation und zu den Kompetenzen der Gemeinden nicht angetastet. Das neue Gesetz löst keine Zusatzkosten aus. Bei den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erfolgt ein Systemwechsel bei der Finanzierung. Statt der bisherigen Defizitgarantie wird neu eine Pauschalisierung (Pauschale pro Heimbewohner) eingeführt. Damit wird die Planbarkeit der Kosten deutlich erleichtert und die Entschädigungsgerechtigkeit bei Menschen mit Behinderung, welche einen hohen Betreuungs- und Pflegebedarf haben, erhöht. Die Umsetzung erfolgt grundsätzlich kostenneutral. Neu im Gesetz enthalten ist das Instrument der Sozialhilfeinspektoren. Diese können zur Verfolgung von Missbrauch des Sozialhilfesystems eingesetzt werden.
Gleichzeitig hat der Regierungsrat ebenfalls auf den 1. Januar 2014 eine neue Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe und soziale Einrichtungen erlassen. Mit der Verordnung wird das neue Gesetz umgesetzt, insbesondere die neu einzuführende leistungsbezogene Pauschalfinanzierung bei Institutionen für Menschen mit Behinderung. Zudem wurde die Verordnung teilweise neu aufgebaut und mit einigen Neuerungen versehen, namentlich in den Bereichen Sozialhilfeinspektoren, Nothilfe sowie Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen.