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Beitritt zur revidierten Diplomanerkennungsvereinbarung ist rechtskräftig

13.01.2015

Der Regierungsrat hat den Beitritt des Kantons Schaffhausen zur revidierten interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung) in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Hintergrund der Revision ist die Anpassung der Rechtsgrundlage des Registers der Gesundheitsfachpersonen an die Gesundheitsberuferegister des Bundes. Es werden die erforderlichen Rechtsgrundlagen einerseits für die Einführung eines Online-Abrufverfahrens und andererseits für die Erhebung von Registrierungsgebühren geschaffen. Zudem sind die für deren Umsetzung notwendigen interkantonalen Grundlagen für die Meldepflicht für Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer in den Bereichen Gesundheit und Bildung zu erlassen. Die revidierte Diplomanerkennungsvereinbarung tritt in Kraft, sobald ihr sämtliche Vereinbarungskantone beigetreten sind.

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