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Regierung kritisiert Vorlage zu Ausdehnung der Rechtshilfe bei Steuerdelikten

16.10.2012

Der Regierungsrat verlangt - in Übereinstimmung mit der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren - eine Überarbeitung der Vorlage des Bundes über die Ausdehnung der Rechtshilfe bei Steuerdelikten, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Mit der Vorlage soll eine Angleichung der Rechtshilfe an die internationale Amtshilfe erfolgen, um Widersprüchlichkeiten in der internationalen Zusammenarbeit zu vermeiden. Der bisherige Vorbehalt, wonach die Schweiz bei Fiskaldelikten keine Rechtshilfe leistet und nur ausnahmsweise bei Abgabebetrug Rechtshilfe möglich ist, wird aufgehoben. Künftig soll die Schweiz grundsätzlich in allen Fällen von grenzüberschreitenden Steuerdelikten mit dem Ausland zusammenarbeiten. Dabei sollen die Voraussetzungen für die Gewährung der Rechtshilfe unverändert bleiben: Auch in Zukunft wird ein konkretes und begründetes Ersuchen erforderlich sein und für Bagatelldelikte kann die Rechtshilfe nach wie vor abgelehnt werden. Die neue Regelung soll für alle Formen der internationalen Zusammenarbeit gelten. Nach Ansicht der Regierung ist die Vorlage des Bundes noch nicht genügend ausgereift. Der Regierungsrat verlangt eine Überarbeitung, allerdings erst nach der Revision des schweizerischen Steuerstrafrechts.
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