Stellungnahme des Stadtrates zur Abstimmung vom 24. September 2017:
„Bootsliegeplätze fifty-fifty - Für Ruhe und Erholung am Rhein“
Ziel der Fifty-fifty-Regelung ist bereits erreicht
Mit einer Volksinitiative wehrt sich der Verein "Aktion Rhy" gegen die Änderung des Reglements über die Benützung der Bootsliegeplätze und will die Wiedereinführung der Fifty-fifty-Regelung erreichen. Die Initiative kommt am 24. September 2017 zur Abstimmung. Der Stadtrat empfiehlt aus folgenden Überlegungen die Initiative zur Ablehnung:
Bei der Zuteilung der Bootsliegeplätze galt seit 1986 die Regelung, dass in erster Linie Personen berücksichtigt werden, welche sich verpflichten, auf einen Bootsmotor zu verzichten. Diese Regelung wurde eingeführt, um ein Gleichgewicht (50:50) zwischen motorlosen Booten und Motorbooten zu erreichen. Dieses Ziel wurde 2015 erreicht. Der Stadtrat geht davon aus, dass sich dieses Gleichgewicht auch künftig halten wird und möchte Besitzerinnen und Besitzer von Bootsliegeplätzen nicht unnötig einschränken. Der Stadtrat hat aus diesen Gründen und aufgrund geänderter Grundlagen im kantonalen Richtplan im Rahmen der Überarbeitung des Reglements über die Benützung der Bootsliegeplätze entschieden, auf die sogenannte Fifty-fifty-Regelung zu verzichten.
Seit der Einführung des Reglements vor eineinhalb Jahren wurden 13 Boote mit einem Motor ausgestattet; zwölf davon mit einem Elektromotor. Diese zeitgemässen Elektromotoren verursachen praktisch keinen Lärm und Wellenschlag, weshalb die Befürchtungen der Initianten bisher nicht eingetroffen sind. Das Anbringen eines Motors ermöglicht es zudem älteren oder körperlich eingeschränkten Menschen, die nur eine Erlaubnis für einen Stachel-Weidling haben, den Rhein zu geniessen. Mit der Einführung des neuen Reglements konnten bisher sechs Bootsliegeplätze an Vereine vergeben werden. Dabei handelt es sich ausschliesslich um Vereine, welche explizit das Stacheln fördern wollen. Das Reglement hat also einen Beitrag dazu geleistet, die jahrelange Tradition des Stachelns zu fördern. Der Stadtrat ist deshalb zuversichtlich, dass diese Tradition auch zukünftig gelebt wird.
Auch ist der Stadtrat der Ansicht, dass das Begehren der lnitianten nicht in die Verfassung aufgenommen werden sollte. Dort sollen die wichtigsten, übergeordneten Ziele der Stadt verankert werden.
Der Stadtrat empfiehlt, die Initiative „Bootsliegeplätze fifty-fifty - Für Ruhe und Erholung am Rhein“ abzulehnen.
Im Namen des Stadtrates
Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent