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Revision der Verordnung zum Arbeitslosenhilfegesetz

05.07.2011

Der Regierungsrat hat auf den 1. August 2011 eine Änderung der Verordnung zum Arbeitslosenhilfegesetz vorgenommen. Hintergrund der Verordnungsanpassung ist die am 1. April 2011 in Kraft getretene Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes mit den Zielen Rechnungsausgleich, Entschuldung und Stärkung des Versicherungsprinzips. Dies wird erreicht durch eine vermehrte Ausrichtung der Bezugsdauer an der Länge der Beitragszeit, eine Kürzung der Bezugsdauer für beitragsfrei Versicherte oder die Einführung von Wartezeiten für verschiedene Versichertengruppen. Überdies sind neu Verdienste, welche in einer von der öffentlichen Hand finanzierten arbeitsmarktlichen Massnahme erzielt werden, nicht mehr versichert. Für den Kanton Schaffhausen bedeutet diese Teilrevision, dass per 1. April 2011 auf einen Schlag rund 750 Personen von einer Kürzung betroffen waren (wovon rund 150 Personen ausgesteuert wurden) und entsprechend neue Lösungen im Bereich Arbeitslosenhilfe gesucht werden mussten. Mit der Verordnungsänderung wird die aufgrund der bundesrechtlichen Entwicklung angezeigte Verlagerung weg von den ? nicht mehr versicherten bzw. keine Beitragszeit mehr generierenden ? Anstellungsprogrammen hin zu individuellen und kollektiven Massnahmen umgesetzt. Zudem wird neu der Begriff der «wirtschaftlich bescheidenen Verhältnisse», dem in Zusammenhang mit der Gewährung von Anschlusstaggeldern zentrale Bedeutung zukommt, separat geregelt. Daneben wurden noch einige technische Anpassungen vorgenommen.
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