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Leistungsvereinbarung zwischen Stadt und Kanton

15.03.2011

Die Stadt Schaffhausen schliesst mit dem Kanton Schaffhausen eine Leistungsvereinbarung für die "Fachstelle Lärm" ab. Sie gilt rückwirkend ab 1. Januar 2011. Damit übernimmt die Stadt Schaffhausen Aufgaben des Kantons bei den Lärmschutzmassnahmen im Zusammenhang mit Verkehrsfragen.
Der Stadtrat und der Regierungsrat Schaffhausen arbeiten künftig bei der "Fachstelle Lärm" zusammen. Sie haben eine entsprechende Leistungsvereinbarung abgeschlossen, welche rückwirkend ab 1. Januar 2011 gilt. Die "Fachstelle Lärm" ist zuständig für alle Belange des Strassen- und Bahnlärms im Kanton und in der Stadt Schaffhausen. Sie übernimmt die kantonalen Aufgaben, nachdem die zuständige Fachperson auf kantonaler Ebene im vergangenen Jahr ihre Stelle gekündigt hat.
Die "Fachstelle Lärm" ist neu für alle übergeordneten und koordinierenden Belange des Strassen- und Bahnlärms auf Stufe Kanton zuständig. Auf kommunaler Ebene übernimmt sie gemäss dem gesetzlichen Auftrag die Aufgaben des Lärmschutzes und berät Behörden und Private. Sie stellt entsprechendes Fachwissen bei der Bearbeitung von Projekten und im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verfügung. Sowohl auf kantonaler als auch auf städtischer Ebene ist für die entsprechenden Arbeiten in etwa ein 25 Prozent-Pensum erforderlich. Die Verrechnung der Leistungen für den Kanton erfolgt nach Aufwand. Die gemeinsame "Fachstelle Lärm" ist ein weiteres Beispiel für die gute Zusammenarbeit von Kanton und Stadt Schaffhausen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Erich Fischer, Umwelt + Energie
Telefon: 0041 52 632 53 87
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