Der Regierungsrat unterstützt die Neustrukturierung des Asylbereichs und die damit angestrebte Beschleunigung des Asylverfahrens, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Die Stossrichtung und die Eckwerte der Vorlage wurden an der nationalen Asylkonferenz vom Januar 2013 gemeinsam mit der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren verabschiedet.
Mit der vorliegenden Neustrukturierung des Asylbereichs sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Asylverfahren sollen rasch und rechtsstaatlich korrekt durchgeführt werden;
- Schutzbedürftigen Personen soll weiterhin der notwendige Schutz gewährt und sie sollen so rasch als möglich in der Schweiz integriert werden;
- Der Anreiz, offensichtlich unbegründete Asylgesuche einzureichen, soll gesenkt werden;
- Die Glaubwürdigkeit des Asylbereichs soll nachhaltig gestärkt werden.
Die Beschleunigung der Asylverfahren soll durch die Schaffung von Verfahrenszentren des Bundes sowie durch die Anpassung der Beschwerdefristen und des Rechtsschutzes für Asylsuchende erreicht werden. Neben dieser Asylgesetzrevision hat das eidgenössische Parlament am 28. September 2012 dringliche Änderungen des Asylgesetzes verabschiedet, die sofort in Kraft getreten und, nach dem Überstehen der Referendumsabstimmung vom 9. Juni 2013, bis am 28. September 2015 gültig sind. Zu diesen Anpassungen zählen unter anderem die Schaffung von besonderen Zentren für renitente Asylsuchende und die Entrichtung einer Sicherheitspauschale durch den Bund an Standortkantone von Bundeszentren. Diese dringlichen Anpassungen sollen in den vorliegenden Gesetzesentwurf aufgenommen und so in das ordentliche Recht überführt werden.