Anpassungen beim Friedhof- und Bestattungsreglement
Der Stadtrat genehmigte Anpassungen beim Friedhof- und Bestattungsreglement. Gleichzeitig werden auch die Bestimmungen zu den Gebühren angeglichen. Neu wird ein Pauschalbetrag von 300 Franken an die Bestattungskosten erhoben.
Das bisher geltende Friedhof- und Bestattungsreglement wurde überarbeitet. Unter anderem wurden die Grabmalvorschriften gelockert. Es steht nun eine grössere Auswahl an Material- und Bearbeitungsarten zur Verfügung. Die grösste Anpassung betrifft die Regelung der Kostentragung in Artikel 5 Absatz 1. Der Stadtrat erfüllt damit ein Anliegen aus dem Massnahmenkatalog 1 der Vorlage an den Grossen Stadtrat "Systematisierte Leistungsanalyse SLA", der vor kurzem vom Parlament genehmigt wurde. Beim Todesfall einer in der Stadt Schaffhausen niedergelassenen volljährigen Person wird neu eine Pauschale von 300 Franken an die Sachkosten der Bestattung von insgesamt rund 2'000 Franken erhoben. Die übrigen erbrachten Dienstleistungen werden weiterhin durch die Stadt übernommen. Bei minderjährigen Verstorbenen mit Wohnsitz in Schaffhausen werden sämtliche Grundleistungen weiterhin kostenlos erbracht.
Der Gebührentarif zum Friedhof- und Bestattungsreglement erfährt im Übrigen nur eine moderate Anpassung in der Höhe der aufgelaufenen Teuerung. Bei Todesfällen von auswärts wohnhaften Personen wird neu der Grundtarif fällig. Weitere Einzelleistungen sowie Material werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Piketteinsatz der ausrückenden Personen wird neu einheitlich verrechnet. Gebühren für Dienstleistungen Dritter werden nicht mehr aufgeführt, da diese nicht von der Stadt bestimmt werden.
Das angepasste Friedhof- und Bestattungsreglement sowie die Gebührentarife werden dem Kanton zur Genehmigung unterbreitet. Anschliessend setzt sie der Stadtrat auf den ersten Tag des nachfolgenden Monats in Kraft.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Peter Neukomm, Finanz- und Personalreferent
Telefon: 0041 52 632 74 90 (Mittwoch)
E-Mail: [email protected]
Werner Kausch, Abteilungsleiter Bestattungsamt
Telefon: 0041 52 632 52 82
E-Mail: [email protected]
Tempo 30-Zone Geissberg
Im Juni 2009 reichten 720 Anwohnerinnen und Anwohner des Quartiers Geissberg eine Petition zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone ein. Die Abklärungen und Vorarbeiten dafür sind nun soweit abgeschlossen. Der Stadtrat stimmte an seiner gestrigen Sitzung der vorgesehenen Zone grundsätzlich zu. Er beauftragte den Bereich Tiefbau und Entsorgung, als nächsten Schritt eine Informationsveranstaltung zu organisieren. Ausserdem wird bei den im vorgesehenen verkehrsberuhigten Gebiet wohnenden Einwohnerinnen und Einwohner die erforderliche Abstimmung durchgeführt. Wenn die Anwohnerschaft dem Projekt mehrheitlich zustimmt, wird der Stadtrat eine Vorlage an den Grossen Stadtrat ausarbeiten.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Peter Käppler, Baureferent (von 15-16 Uhr erreichbar)
Telefon: 0041 52 632 52 13
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Hansjörg Müller, Bereichsleiter Tiefbau und Entsorgung (Vm abwesend)
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