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Definitive Einführung der Time-out Klasse

05.04.2011

Der Regierungsrat hat die definitive Einführung der so genannten Time-out Klasse ab dem Schuljahr 2012/2013 bewilligt. Dabei handelt sich um eine besondere Klasse für Schülerinnen und Schüler mit sehr schwierigem Verhalten, bei welchen die Unterstützung durch interne und beigezogene externe Fachpersonen nicht ausreicht und die daher vorübergehend eine separative Schulung erhalten sollen. Oberstes Ziel ist dabei die Reintegration in die Regelschule. Die Time-out Klasse startete im August 2009 als dreijähriges Pilotprojekt. Die Führung der Time-out Klasse wurde mittels Leistungsvereinbarung dem Verein Friedeck übertragen. Der Verein Friedeck hat im Bereich der Sonderschulung mit verhaltensauffälligen Kindern grosse Erfahrung. Die durchgeführte Zwischenevaluation zeigt ein positives Bild. Die Rückintegration im Jahr 2010 weist eine hohe Erfolgsquote von 80 % auf. Die meisten Beteiligten sind zufrieden mit dem Angebot der Time-out Klasse. Regierungsrat und Erziehungsrat sind von der Notwendigkeit dieses Angebotes überzeugt. Die Time-out Klasse mit den Massnahmen Beratung und Begleitung (Prävention), separative Schulung und begleitete Reintegration ist ein Modell, das einem grossen Bedürfnis entspricht und das bestehende Angebot für Kinder und Jugendliche in sinnvoller und effektiver Weise ergänzt. Die Time-out Klasse stellt ein sonderpädagogisches Angebot dar. Sie ist nicht nur als Klasse für die "Unterbringung" schwieriger Schülerinnen und Schüler zu verstehen, sondern ist vielmehr Teil eines Kompetenzzentrums im Bereich schwere Verhaltensauffälligkeit. Es werden in erster Linie Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I aufgenommen. Der Verbleib in der Time-out Klasse dauert in der Regel drei Monate. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf rund 500'000 Franken. Im Gegenzug können massive Folgekosten vermieden werden, welche bei Platzierungen in ausserkantonalen Institutionen anfallen würden. Der Beschluss des Regierungsrates steht unter dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch den Kantonsrat.
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