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Stadt SH: Pflichtwidriges Verhalten nach einem Verkehrsunfall

03.03.2015

Am Freitag (27.02.2015) war eine Patrouille der Schaffhauser Polizei durch einen Mitarbeiter des Tiefbauamtes des Kantons Schaffhausen darauf aufmerksam gemacht worden, dass ein Lastwagenchauffeur soeben eine Verkehrstafel beschädigt und sich anschliessend pflichtwidrig vom Unfallort entfernt hatte. In der Folge konnte der fehlbare Chauffeur angehalten und einer Kontrolle unterzogen werden. Wie sich herausstellte hatte er den Lastwagen alkoholisiert gelenkt.

Am Freitagmorgen (27.02.2015), um ca. 09.30 Uhr, touchierte ein Chauffeur in der Stadt Schaffhausen beim Rückwärtsfahren mit einem Lastwagen aus der Webergasse auf die Bachstrasse eine Verkehrstafel. Durch einen anwesenden Mitarbeiter des Tiefbauamtes Schaffhausen wurde der Mann darauf aufmerksam gemacht. Ohne sich jedoch um den von ihm verursachten Schaden zu kümmern, setzte der Lastwagenchauffeur seine Fahrt fort.

Durch den Tiefbauamt-Mitarbeiter wurde eine vorbeifahrende Patrouille der Schaffhauser Polizei über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Eine sofort durchgeführte Suchaktion verlief in der Folge positiv. Der fehlbare Chauffeur und sein Lastwagen konnten auf der Hochstrasse angetroffen und zwecks genauerer Überprüfungen in das Schwerverkehrszentrum (SVKZ) begleitet werden.

Bei der genaueren Überprüfung des Mannes konnte Atemalkoholmundgeruch festgestellt werden. Durchgeführte Atemlufttests brachten Werte von rund 0.27 Alkoholpromille an den Tag. Der Chauffeur musste in der Folge wegen Missachtung des Alkoholverbotes für Berufschauffeure sein Fahrzeug an Ort und Stelle stehen lassen.

Der Mann wird sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen.

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