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Ortsumfahrungen im Klettgau bleiben im Strassenrichtplan

18.03.2011


Das Baudepartement hat im Herbst 2010 einen Entwurf für die Revision des Strassenrichtplans ausgearbeitet und diesen in die Vernehmlassung bei Gemeinden, Behörden, Parteien und Verbänden gegeben. Nun liegt das Ergebnis der Vernehmlassung vor. Alle vorgeschlagenen Änderungen werden mehrheitlich begrüsst. Zu reden gibt vor allem die Streichung der Ortsumfahrungen im Klettgau. Die Stadt Schaffhausen schlägt die Aufnahme der Ebnatstrasse ins Kantonsstrassennetz vor.  Der kantonale Strassenrichtplan enthält das Netz der bestehenden und künftigen Kantonsstrassen sowie die kantonalen Rad- und Wanderwege. Er besteht aus den drei Teilrichtplänen Kantonsstrassen, Radwege und Wanderwege. Gegenüber der letzten Revision des Strassenrichtplanes im Jahr 1996 haben sich im Bereich der Planung und des Baus des National- und Kantonsstrassennetzes einige wichtige Veränderungen ergeben, die in der Neuauflage des Strassenrichtplanes berücksichtigt sind. Unter anderem ist die Aufnahme der kantonalen Schnellstrasse J15 (Schaffhausen ? Thayngen) ins Nationalstrassennetz vorgesehen. Dies im Abtausch mit der A4 (Schaffhausen ? Bargen), welche zur Kantonsstrasse abklassiert werden soll. Im kantonalen Strassennetz sind die Projekte zur Aufhebung der Bahnübergänge in Neunkirch und Wilchingen beschlossen worden und befinden sich nun im Bau. Neben diesen konkreten Projekten hat eine Überprüfung der im Teilrichtplan Kantonsstrassen von 1996 als «geplant» eingetragenen Elemente ergeben, dass alle drei noch enthaltenen Einträge für Ortsumfahrungen im Oberklettgau, in Wilchingen und in Ramsen wegen des auch langfristig zu geringen Anteils des Überlandverkehrs gestrichen werden können. Zudem sind die Baukosten und der bedeutende Kulturlandverbrauch zu hoch um solche Massnahmen zu rechtfertigen. Bei einem Planungshorizont von 10 Jahren ist deshalb ein Bau dieser Ortsumfahrungen unrealistisch. In der Vernehmlassung war die Streichung der Ortsumfahrungen zwar mehrheitlich unbestritten. Einig war sich die Mehrheit der Vernehmlasser aber auch darin, dass eine Streichung der Umfahrungen keine Verschlechterung der Verkehrsqualität mit sich bringen darf. Zudem wurde zudem der Zeitpunkt dieser Änderung in Frage gestellt, bevor die vorgesehene Aufwertung der Ortsdurchfahrten Beringen und Löhningen erfolgt ist. Das Baudepartement hat deshalb im Einvernehmen mit dem Regierungsrat entschieden, die Ortsumfahrungen im Oberklettgau und in Wilchingen im Strassenrichtplan zu belassen und diese Frage zusammen mit der künftigen Verkehrsführung weiter zu prüfen. Gestrichen wird die Ortsumfahrung von Ramsen. Bezüglich der Übergabe der Schnellstrasse J15 zwischen Herblingen und Thayngen an den Bund macht die Gemeinde Thayngen gewichtige Vorbehalte bei der zukünftigen Gestaltung und Erschliessung des Industrie- und Gewerbeareals vor dem Grenzübergang Thayngen - Bietingen. Die Details dazu werden bei den Gesprächen mit dem Bund verhandelt. Die Stadt Schaffhausen beantragt einen Abtausch beim städtischen Kantonsstrassennetz. Anstelle der Fulach- und Herblingerstrasse sollen neu die Ebnat- und die Ernst-Homberger-Strasse ins Kantonsstrassennetz aufgenommen werden. Diese Massnahme ist ebenfalls im Agglomerationsprogramm «Schaffhausen plus» enthalten. Damit möchte die Stadt Schaffhausen das dicht überbaute Wohngebiet entlang der Fulachstrasse vom quartierfremden Verkehr entlasten. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen werden auch die Teilrichtpläne «Radwege» und «Wanderwege» geringfügig überarbeitet. Das Baudepartement wird nun die Vorlage mit den Ergebnissen aus der Vernehmlassung ergänzen und voraussichtlich im April 2011 dem Regierungsrat zur Verabschiedung an den Kantonsrat unterbreiten. Schaffhausen, 18. März 2011      
BAUDEPARTEMENT
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