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Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht

18.06.2013

Der Regierungsrat begrüsst im Grundsatz die geplanten Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte soll eine nicht bindende materielle Vorprüfung von Volksinitiativen eingeführt werden. Diese Vorprüfung findet vor der Unterschriftensammlung statt. Untersucht wird die Vereinbarkeit des Initiativbegehrens mit dem Völkerrecht sowie zusätzlich mit dem Kerngehalt der Grundrechte. Im Sinne der Transparenz sollen das Initiativkomitee und die Stimmberechtigten frühzeitig über einen allfälligen Widerspruch des Initiativbegehrens mit dem Völkerrecht informiert werden. Dabei wird das Ergebnis der Prüfung im Internet publiziert und ist auf den Unterschriftenbogen zu vermerken. Im Weiteren sollen mit einer Verfassungsänderung die grundrechtlichen Kerngehalte als zusätzliche Schranke für Verfassungsrevisionen dienen. Eine Volksinitiative, die diesen fundamentalen Werten unserer Verfassung widerspricht, müsste die Bundesversammlung künftig als ungültig erklären. Das materielle Vorprüfungsverfahren durch die Bundesstellen wird von der Regierung als eher kritisch beurteilt. Es ist fraglich, wie sich dieses Verfahren in der Praxis sinnvoll abwickeln lässt. Falls die Differenzen zwischen Initiativkomitee und Behörden nicht überbrückt werden könnten, würde das materielle Vorprüfungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis der Prüfung mit einem Standardvermerk auf den Unterschriftenbogen angebracht. Es erscheint eher unwahrscheinlich, dass diese Massnahme zum Ziel führt und von den Unterschriftswilligen überhaupt beachtet würde.
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