Der Regierungsrat hat die zwischen dem Erziehungsdepartement und den Schaffhauser Sonderschulen abgeschlossene Leistungsvereinbarung genehmigt. Die neue Leistungsvereinbarung mit der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt des Kantons Schaffhausen "Schaffhauser Sonderschulen" gilt für die Jahre 2018-2021. Die Schaffhauser Sonderschulen stellen für den gesamten Kanton Schaffhausen die angemessene Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf in den verschiedensten Bereichen sicher. Das aktuelle Pädagogische Rahmenkonzept erweist sich als unterstützend und wird im Schulalltag umgesetzt. Die Klassenzusammensetzungen und der entsprechende Unterstützungsbedarf stellen aufgrund der zunehmenden Heterogenität der Schülerinnen und Schüler und des Schweregrads der Behinderung einzelner Kinder immer wieder eine grosse Herausforderung für die verschiedenen Schulabteilungen dar. Flexibilität im Angebot, der Aufgabe entsprechend ausgebildetes Personal und eine für jedes Angebot angemessene Organisation stehen dabei im Zentrum. Die Schülerzahlen haben sich insgesamt leicht erhöht. Dies insbesondere im Bereich "Schulung von Kindern und Jugendlichen mit einer Körperbehinderung oder mit einer tiefgreifenden Entwicklungsstörung" und bei der "Integrativen Sonderschulung". Entsprechend haben sich die Gesamtkosten für die zu erbringenden Leistungen erhöht.
Weiter hat die Regierung die zwischen dem Erziehungsdepartement und der Sonderschule des Vereins Friedeck abgeschlossene Leistungsvereinbarung genehmigt. Das kantonale Sonderschulrecht ermöglicht den Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit bewilligten privaten Sonderschulen zur Erfüllung von Bedürfnissen, welche die öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons "Schaffhauser Sonderschulen" nicht abdeckt. Die Sonderschule des Vereins Friedeck erbringt für den Kanton sonderpädagogische, pädagogisch-therapeutische und sozialpädagogische Leistungen. Sie bietet eine Tagessonderschule sowie ein Schulinternat für Kinder und Jugendliche mit schwerer Verhaltensauffälligkeit und besonderem Bildungsbedarf an. Die Tagessonderschule für Kinder und Jugendliche aus dem Kanton Schaffhausen ist sehr gut ausgelastet. Die Geltungsdauer der Leistungsvereinbarung ist wiederum auf ein Jahr befristet, damit den laufenden Veränderungen Rechnung getragen werden kann.