Volksinitiative «Für eine höhere Besteuerung grosser Einkommen (Reichtumssteuerinitiative)» soll ungültig erklärt werden
13.02.2013
Der Regierungsrat empfiehlt die Ungültigerklärung der Volksinitiative «Für eine höhere Besteuerung grosser Einkommen (Reichtumssteuerinitiative)». Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Mit der Initiative sollen die höheren Einkommen stärker besteuert werden. Konkret wird die (Wieder-) Einführung einer Tarifstufe von 13 % für steuerbare Einkommensteile von 210'100 bis 434'100 Franken verlangt. Die Initiative ist allerdings unklar formuliert. Es ist offen, ob die Initianten einen neuen Art. 38 des Steuergesetzes beantragen, der sich auf den Tarif beschränkt und damit die bisherigen zusätzlichen Regelungen wie das Steuersplitting, das Halbsatzverfahren usw. aufhebt. Dadurch würde das Schaffhauser Steuergesetz in diesem Punkt bundesrechtswidrig. Der Kanton Schaffhausen käme der Verpflichtung, die Steuer für Ehegatten im Vergleich zu alleinstehenden Steuerpflichtigen angemessen zu ermässigen, nicht mehr nach. Selbst wenn man annimmt, mit der Initiative soll einzig eine zusätzliche Progressionsstufe für höhere Einkommen eingeführt werden, führt dies, weil in jedem Fall keine Änderung der weiteren Absätze von Art. 38 des Steuergesetzes beantragt wurde, im Bereich der neuen Progressionsstufe zur Konstellation, dass Eheleuten ohne ersichtlichen Grund das Splitting verwehrt wird, und damit auch in diesen Fällen zu einer rechtswidrigen Besteuerung. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Kantonsrat, die Volksinitiative für ungültig zu erklären, da sie dem Bundesrecht widerspricht.
In materieller Hinsicht ist festzuhalten, dass die Einführung einer zusätzlichen Tarifstufe für den Kanton zusätzliche Steuereinnahmen von knapp 1,3 Mio. Franken bedeuten würde, aber nur dann, wenn alle von der neuen Tarifstufe betroffenen Steuerpflichtigen im Kanton Schaffhausen bleiben würden. Die Aufhebung des Steuersplittings führt zu einer gesamthaften Erhöhung der Kantonssteuer um über 37 Mio. Franken. Die tiefen und mittleren Einkommen wären von einer Abschaffung des Ehegatten-Splittings am stärksten betroffen (z.B. Einkommensklasse 25'000 bis 49'999 Franken Mehrbelastung von 63,1 %).
In den vergangenen Jahren ist es mit der kantonalen Steuerpolitik gelungen, das Steuersubstrat wesentlich auszuweiten und insbesondere durch die Ansiedlung neuer Unternehmen über 3'000 Arbeitsplätze zu schaffen. Nach vielen Jahren der Stagnation der Bevölkerung ist seit kurzem wieder ein Bevölkerungswachstum festzustellen. Die Steuerstrategie des Kantons Schaffhausen hat sich bewährt, konnten doch in den Jahren 2002 bis 2010 die Kantonssteuereinnahmen bei den hohen Einkommen um rund 7,8 Mio. Franken gesteigert werden. Die tiefen und mittleren Einkommen konnten dadurch um rund 5,5 Mio. Franken entlastet werden. Mit der Einführung der zusätzlichen Progressionsstufe würde der Kanton Schaffhausen in Verbindung mit den im Vergleich überdurchschnittlich hohen Vermögenssteuern zweifellos für hohe Einkommen erheblich an Attraktivität einbüssen. Je nach Auslegung der unklar formulierten Initiative würde die Initiative gar zu einer massiven Steuererhöhung für Familien führen. Der Regierungsrat sieht unter den gegebenen Umständen keine Veranlassung zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zur Initiative.