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Genehmigung Tarifverträge für Spitäler Schaffhausen und für Klinik Belair

11.02.2014

Der Regierungsrat hat die Tarifverträge für stationäre akutsomatische Behandlungen am Kantonsspital Schaffhausen sowie für stationäre Behandlungen in den Leistungsbereichen Psychiatrie und Rehabilitation genehmigt. Die für 2013 und 2014 geltenden Verträge wurden zwischen den Spitälern Schaffhausen und einerseits der tarifsuisse ag, welche 48 Versicherer vertritt, sowie anderseits der Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas, KPT) ausgehandelt. Ebenso wurden die Tarifverträge für stationäre Spitalbehandlungen, welche die Hirslanden Klinik Belair, Schaffhausen, mit der tarifsuisse ag sowie mit der HSK ausgehandelt hat, genehmigt.

Die Fallpauschale in der Akutsomatik im Kantonsspital Schaffhausen liegt bei 9'500 Franken. In der Rehabilitation bleiben die Tagestaxen unverändert. Bezüglich der Hirslanden Klinik Belair liegt die Fallpauschale bei 9'400 Franken. Der Regierungsrat hat sich, da die Tarifgestaltung für 2013/2014 immer noch zur Einführungsphase des neuen Tarifsystems gehört, bei der Beurteilung der Schaffhauser Vertragstarife auf die vom Kanton Zürich entwickelte Systematik gestützt. Die vereinbarten Fallpauschalen von 9'500 Franken beim Kantonsspital und von 9'400 Franken bei der Klinik Belair liegen fast genau bei den Benchmark-Werten des Kantons Zürich für Grundversorgungs-Spitäler bzw. für Belegarztspitäler ohne Notfallstation. Die Tarife für die Psychiatrie und die Rehabilitation liegen im Vergleich mit anderen Spitälern und Kliniken in einem landesüblichen Rahmen.

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