Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts auf Verordnungsstufe
04.12.2012
Der Regierungsrat hat die Bestimmungen zur Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts erlassen. Die Verordnungen treten zusammen mit dem neuen Gesetz auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Das Gesetz regelt insbesondere die Organisation und Zuständigkeit der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, enthält die kantonalen Bestimmungen betreffend die fürsorgerische Unterbringung und weist die Regelung der Berufsbeistandschaften unter Einhaltung kantonaler Rahmenbedingungen den Gemeinden zu. Auslöser der Neuorganisation war eine entsprechende Änderung des Bundesrechts. Aufgrund des vollständig neuen Rechts in diesem Bereich ergeben sich auf Verordnungsebene zahlreiche Anpassungen. Insgesamt sind 14 Verordnungen zu ändern. Zusätzlich ist eine neue Verordnung über die Entschädigung und den Spesenersatz der Beistände zu schaffen.