n einer neu abgeschlossenen Leistungsvereinbarung legt der Kanton fest, mit welchen Massnahmen Schaffhauserland Tourismus zur Verbesserung der touristischen Wahrnehmung des Kantons, zur Steigerung der Wertschöpfung und zur Information der Gäste und der einheimischen Bevölkerung beitragen soll.
Am 24. September 2017 hat das Schaffhauser Stimmvolk mit 62,9 Prozent Ja-Stimmen dem neuen Tourismusförderungsgesetz zugestimmt. Kanton und Gemeinden sollen danach gemeinsam den Tourismus fördern. Der Kanton und die Gemeinden entrichten dafür Beiträge. Neu wird von den Gästen eine Kurtaxe verlangt.
Gemäss Tourismusförderungsgesetz müssen die Kantons- und Gemeindebeiträge sowie die Kurtaxen zur Verbesserung der Wahrnehmung des Kantons Schaffhausen als attraktive Tourismusregion beitragen. Ausserdem sollen diese finanziellen Mittel zur Erhöhung der Verweildauer, zur Steigerung der Wertschöpfung und für die Information der Gäste und der einheimischen Bevölkerung über touristische Angebote eingesetzt werden. Mittels Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Schaffhausen und Schaffhauserland Tourismus wurde nun festgelegt, mit welchen Massnahmen diese Ziele während den nächsten vier Jahren verfolgt werden.
Mitte Oktober 2017 wurden die interessierten Kreise eingeladen, sich mit einem Konzept als kantonale Tourismusorganisation zu melden. Beworben hat sich Schaffhauserland Tourismus. Das von Schaffhauserland Tourismus eingereichte auf unsere Region zugeschnittene Konzept sieht neben dem Destinationsmarketing und dem Betrieb von Tourist Offices auch Führungen und die Zusammenstellung und Vermarktung von Pauschalangeboten vor. Dabei will sich Schaffhauserland Tourismus nicht nur auf das Marketing beschränken, sondern die touristischen Leistungsträger auch beim gegenseitigen Abstimmen und Verknüpfen ihrer Angebote unterstützen.
Die geplanten Massnahmen können alleine mit den Kantons- und Gemeindebeiträge sowie den Kurtaxen nicht finanziert werden. Schaffhauserland Tourismus muss deshalb mehr als die Hälfte der Kosten selber tragen. Schaffhauserland Tourismus ist als Verein organisiert und stellt seinen Finanzierungsanteil über Mitgliederbeiträge, Erträge aus spezifischen Dienstleistungen, Einnahmen aus Führungen und aus dem Verkauf von Souvenirs sicher.
Die Umsetzung und die Wirkung der geplanten Massnahmen werden regelmässig vom Volkswirtschaftsdepartement überprüft und mit Schaffhauserland Tourismus analysiert. Bringen bestimmte Massnahmen nicht den erwünschten Erfolg, müssen sie in der Leistungsvereinbarung durch erfolgversprechendere Alternativen ersetzt werden.
Pflicht zum Einzug von Kurtaxen:
Wer entgeltlich Übernachtungsmöglichkeiten anbietet, muss ab dem 1. Januar 2018 von seinen Gästen eine Kurtaxe einziehen.
Dies gilt auch für private Unterkünfte, die zum Beispiel über AirBnB angeboten werden. Die Kurtaxe beträgt 2.50 Franken pro Nacht und Person. Von der Kurtaxe befreit sind Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr, Schulklassen sowie Jugend- und Behindertenorganisationen.
Die Beherberger müssen die eingezogene Kurtaxe quartalsweise an den Kanton weiterleiten, erstmals per Ende März 2018. Zu diesem Zweck steht unter www.kurtaxe.sh.ch ein webbasiertes Portal zur Verfügung, über welches sich die Beherberger registrieren und ab Anfang März 2018 ihre Übernachtungsmeldungen zur Abrechnung der Kurtaxen melden können.