Neuigkeiten |

Die Steuerzukunft ist digital

15.01.2021

Ab Januar kann die Steuererklärung im Kanton Schaffhausen dank eFiling ganz einfach elektronisch übermittelt werden. Grafik Astrid Welti / Eclipse Studios

Ab diesem Jahr ist es im Kanton Schaffhausen möglich, die Steuererklärung vollumfänglich digital zu erstellen und auch zu übermitteln. «eFiling» lautet das Zauberwort.

Die Steuererklärung ist für viele eine aufwendige Sache: Beilagen sammeln, Informationen eintragen, Einkünfte, Vermögen und Abzüge deklarieren und alles schön geordnet bis Ende März einschicken. Nun vereinfacht der Kanton Schaffhausen dieses Prozedere mit der Einführung der elektronischen Übermittlung, dem sogenannten eFiling, erheblich. Dieses System ermöglicht es, alle digitalen Belege (Lohnausweise, Zinsbescheinigungen, Informationen über die dritte Säule etc.) direkt elektronisch in die Steuererklärung zu integrieren. Zusätzlich können Dokumente auf Papier mit dem Smartphone und der App «Abraxas DocCapture» digitalisiert und direkt in der Steuererklärung platziert werden. Die Bilder, welche die App von den Dokumenten aufnimmt, werden nicht auf dem Smartphone gespeichert.

Ein Dokument, das in keiner Steuererklärungen fehlen sollte, ist der Auszug der Bank. Seit 2019 bieten immer mehr Banken den sogenannten eSteuerauszug an. Zusammen mit eFiling besteht im Kanton Schaffhausen ab der Steuerperiode 2020 erstmals die Möglichkeit, diesen elektronischen Beleg direkt in die Deklarationssoftware «Steuern20» zu importieren. Den eSteuerauszug erhalten die Steuerpflichtigen in Form eines PDF-Dokuments von ihrer Bank. Es ermöglicht die effiziente Einspeisung von Bankdaten in die Steuererklärung.

Den Gang zum Briefkasten sparen

Dank eines individuellen Übermittlungscodes können Privatpersonen die Deklaration neu unterschriftsfrei elektronisch einreichen. Das heisst, sie müssen die Steuererklärung nicht mehr physisch ausdrucken und sparen sich den Gang zum Briefkasten. Der Code ist auf dem zugesandten Steuererklärungsformular aufgedruckt und gilt bei der Übermittlung als Signatur des Steuerzahlers. «Diese Möglichkeit ist eine Besonderheit und wird zurzeit noch nicht in vielen Kantonen angeboten», so Gianni Dalla Vecchia, der als Leiter der Städtischen Steuerverwaltung an der Umsetzung von eFiling mitarbeitet.

Der elektronische Transfer funktioniert auf sicherste Art und Weise. Die Verschlüsselung ist vergleichbar mit der einer eBanking-Transaktion. Bei erfolgter Übermittlung hat der Steuerzahler noch fünf Tage lang die Möglichkeit, Änderungen und Ergänzungen an seinen Daten anzubringen.
Die elektronische Übermittlung ist bereits in verschiedenen Kantonen im Einsatz. So arbeiten beispielsweise Solothurn, Zürich, Nidwalden oder Luzern mit vergleichbaren Systemen. Das übergeordnete Ziel des Projekts eFiling ist es, den Prozess für den Steuerkunden zu erleichtern und alle physischen Hürden abzubauen.

Unterstützung beim Umstieg

In einigen Kantonen ist es ein Muss, die Steuererklärung elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. «Das möchten wir nicht, in Schaffhausen soll eine Wahl weiterhin möglich sein», sagt Gianni Dalla Vecchia. Das heisst, es wird auch in Zukunft möglich sein, die Steuererklärung von Hand auszufüllen oder die Software zwar zu benutzen, aber die Steuererklärung ausgedruckt und unterschrieben per Post einzureichen.

Dennoch hoffen die Steuerbehörden auf ein reges Interesse an der neuen Möglichkeit des eFiling und entgegnen möglichen Ängsten und Respekt vor dieser Veränderung mit einer neuen Telefon-Hotline sowie zwei Help­points, die direkte persönliche Hilfe bieten. «Wir vergleichen die Umstellung gerne mit dem Wechsel vom gelben Büechli zum eBanking: Es ist ein kleiner Schritt, der dem Steuerzahler aber vieles erleichtert», so Simon Böhni, Abteilungsleiter Veranlagung Gemeinden bei der Kantonalen Steuerverwaltung Schaffhausen. Nicht zu vergessen sei auch der ökologische Aspekt, so Gianni Dalla Vecchia: «Mit eFiling wird einiges an Papier gespart. Wir schlagen also zwei Fliegen mit einer Klappe.»

 

Mehr zur neuen elektronischen Übermittlung erfahren Sie auf www.steuern.sh.ch/efiling oder in diesem ausführlichen Bericht.

Telefon
Karte
Webseite
E-Mail